Strengere Impfvorschriften für Spitalspersonal

Für das Krankenhauspersonal der KAGes gelten ab sofort strengere Impfvorschriften: So darf Personal, das nicht gegen Masern geimpft ist, nicht mehr in sensiblen Spitalsbereichen - etwa auf Kinderstationen - arbeiten.

In den vergangenen Jahren kam es in der Steiermark immer wieder zu Masernausbrüchen: Nach dem Ausbruch 2015, der von einer Schwesternschülerin ausgegangen sein soll, wurde im Vorjahr beschlossen, dass es eine Novelle im Krankenanstaltengesetz braucht; sie wurde im Dezember im Landtag beschlossen und ist seit Kurzem in Kraft - mehr dazu in Masern: Land plant gesetzliche Impflicht (14.2.2017).

Masern Impfung Impfbuch

APA/dpa/Achim Scheidemann

Vor allem bei Kindern im Alter zwischen zwei und fünf Jahren ist die Impfrate in der Steiermark gering

33 Erkrankungen im Vorjahr

2015 wurden laut Landessanitätsdirektion Steiermark 31 Masernfälle gemeldet, 2016 waren es vier, im vergangenen Jahr 33. Heuer wurden in der Steiermark noch keine Masernfälle bekannt, in Oberösterreich, Niederösterreich und Vorarlberg gab es aber bereits Erkrankungen, hieß es von der Landessanitätsdirektion. Masern können schwerwiegende Folgen haben - von einer bleibenden Hörstörung über eine Lungenentzündung bis zur Gehirnhautentzündung, die auch zum Tod führen kann.

Impfpflicht auch für Praktikanten und Zivildiener

Gründe genug für den zuständigen Landesrat Christopher Drexler (ÖVP) zu handeln und trotz schwieriger rechtlicher Umsetzung im Gesetz nachzubessern - seit Kurzem ist jene Novelle in Kraft, die eine Impfpflicht vorsieht: „In besonders sensiblen Bereichen dürfen einfach nur Leute beschäftigt sein, die über einen entsprechenden Impfstatus verfügen. Das gilt auch für Praktikanten, etwa aus dem Bereich der Krankenpflegeschulen.“ Auch Zivildiener müssen künftig geimpft sein.

Immunitätsstatus erheben

Der ärztliche Direktor des Instituts für Krankenhaushygiene in der KAGes, Klaus Vander, verweist darauf, dass die KAGes schon 2016 für neu eintretende Mitarbeiter eine Impfpflicht eingeführt hat. Jetzt will man sich auf jene Mitarbeitergruppe konzentrieren, die vor 2016 angestellt wurde: „Jetzt ist es die Aufgabe des arbeitsmedizinischen Dienstes, hier den Immunitätsstatus der infrage kommenden Mitarbeiter in den zu definierenden Bereichen zu erheben und in weiterer Folge die Immunisierung anzubieten und durchzuführen.“

Impfrate bei kleinen Kindern geringer

Um Masern endgültig ausrotten zu können, müssten laut Weltgesundheitsorganisation 95 Prozent der Bevölkerung geimpft sein. Lücken gebe es in Österreich bei kleinen Kindern im Alter von zwei bis fünf Jahren, sagte Vander - hier seien 92 Prozent geimpft; Lücken gibt es laut dem Mediziner aber auch bei den Jahrgängen der 90er Jahre, hier betrage die Durchimpfungsrate überhaupt nur 85 Prozent. Zudem muss, wer wirklich immunisiert sein will, zweimal geimpft werden, und das im Abstand von vier bis acht Wochen - nur dann sei ein lebenslanger Schutz gegeben, so Vander.