Wenig Neues bei Schönegger-Prozess

Nicht allzu viel Neues hat die Neuauflage des Telekom-Prozesses bezüglich einer Zahlung des Unternehmens an die (Grazer) Volkspartei bislang gebracht. Sowohl der frühere steirische ÖVP-Politiker Bernd Schönegger als auch ein ehemaliger Telekom-Manager bekannten sich nicht schuldig.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte das erste Urteil gegen den ehemaligen ÖVP-Nationalratsabgeordneten - neun Monate bedingte Haft - aufgehoben, er folgte damit einer Empfehlung der Generalprokuratur. Diese hatte eine möglicherweise falsche rechtliche Beurteilung des Erstgerichts aufgezeigt und angeregt, es möge in einem neuen Verfahren geprüft werden, ob nicht der Tatbestand des schweren Betrugs vorliegt - mehr dazu in Telekom: Schönegger-Urteil aufgehoben (30.8.2017).

Vorwurf: Illegale Parteienfinanzierung

Laut Anklage soll es sich bei der Zahlung der Telekom Austria (TA) in der Höhe von rund 120.000 Euro um eine illegale Parteienfinanzierung zugunsten der ÖVP gehandelt haben, die ursprünglich Verantwortlichen der Bundespartei zugesagt wurde. In weiterer Folge soll entschieden worden sein, das Geld der Grazer ÖVP zur Finanzierung des Wahlkampfs für die Gemeinderatswahl im Jänner 2008 zukommen zu lassen.

In Umsetzung dieses Vorhabens soll der TA der Kontakt zu Schönegger vermittelt worden sein, der seit 2005 als Geschäftsführer der Grazer Volkspartei fungierte. Als Empfänger der Zahlung wurde eine ÖVP-nahe Medienagentur bedacht. Schönegger soll die Daten des Rechnungsempfängers und den Inhalt der zu erstellenden Scheinrechnung zur Verfügung gestellt sowie der Agentur den Auftrag erteilt haben, die Zahlung auf Rechnung der steirischen Volkspartei entgegenzunehmen und für deren Zwecke zu verwenden.

Schönegger bestritt Vorwürfe stets

Der nach der Wahl im vergangenen Herbst aus dem Nationalrat ausgeschiedene Steirer hatte stets versichert, er habe mit dem Geldfluss nichts zu tun gehabt. Ein verdächtiges, namentlich an ihn gerichtetes und im Zuge der Ermittlungen sichergestelltes Mail eines TA-Mitarbeiters mit Informationen über die Zahlungsabläufe will Schönegger nicht erhalten bzw. nicht gelesen haben - bei dieser Verantwortung blieb er auch am Donnerstag: Er könnte sie angesichts des Betreffs etwa als Spam-Nachricht interpretiert haben.

Gemeinsam mit Schönegger vor einem Schöffensenat am Wiener Landesgericht mitverantworten müssen sich ein ehemaliger ÖVP-Mitarbeiter, der später als Head of Public Affairs bei der TA Karriere machte, sowie die frühere Chefin der zwischengeschalteten Agentur: Sie hatten im ersten Verfahren Bewährungsstrafen von drei bzw. neun Monaten erhalten - auch diese Urteile wurden vom OGH gekippt.

„Wissentlich nichts unrechtes getan“

Der ehemalige ÖVP-Mitarbeiter blieb am Donnerstag bei seiner Darstellung, wissentlich nichts unrechtes getan zu haben: Er habe den Auftrag von den Telekom-Vorständen Rudolf Fischer und Gernot Schieszler erhalten, der ÖVP eine Zuwendung zukommen zu lassen, die dann für den Grazer Wahlkampf verwendet werden sollte; ob das rechtmäßig sei, darüber habe er sich damals nicht den Kopf zerbrochen.

In Schutz genommen hatte Schönegger schon im ersten Verfahren die ebenfalls angeklagte damalige Werberin der Grazer ÖVP, der das auch noch ein Urteil wegen Begünstigung eingebracht hatte. Die Frau wollte sich am Donnerstag schuldig zur Beitragstäterschaft zur Untreue bekennen, wobei ihre Ausführungen aber derart waren, dass sie der Richter nicht als Geständnis anerkannte.

„Bin als Schwein durch die Stadt getrieben worden“

Kern der Vorwürfe gegen die Frau ist, dass sie eine Scheinrechnung gelegt haben soll, über die eine verdeckte Parteispende gelaufen sein soll. Die Werberin will später aus schlechtem Gewissen Meinungsumfragen für die Volkspartei durchgeführt haben, quasi, um tatsächlich eine Leistung für die an sie geleisteten Zahlungen zu erbringen - beweisen konnte sie das auch am Donnerstag nicht.

Dass sie diese Aussage nur tätige, um Schönegger aus der Schusslinie zu bringen, bestritt sie unter Tränen: In der ganzen Grazer ÖVP rede niemand mit ihr, der Bürgermeister distanziere sich von ihr, wieso solle sie also Schönegger unter die Arme greifen: „Ich bin als Schwein durch die Stadt getrieben worden.“

Die Werberin ließ auch durchblicken, dass sie ihr Geständnis eher taktisch angelegt habe, um zu einer Diversion zu kommen, denn eine Vorstrafe sei für eine Selbstständige „wahnsinnig ungut“. Der Richter hatte davor freilich schon gemeint, dass man angesichts der Ausführungen der Angeklagten gar nicht über eine Diversion diskutieren brauche. Ein Urteil könnte es bereits am Freitag geben.