EU-Verordnung sorgt für strengeren Datenschutz

Der Wert persönlicher Daten steigt. Damit wird laut steirischen Experten auch ihr Schutz künftig strenger gehandhabt: Ende Mai werden die seit 1995 gültigen Datenschutzgesetze von der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung abgelöst.

Für Interessierte:

Zur Datenschutzgrundverordnung findet am Donnerstagbend im Kunsthaus Graz ab 19.30 Uhr eine Diskussionsrunde statt. Mit dabei sind unter anderem Facebook-Kläger Max Schrems, die Leiterin der Datenschutzbehörde der Republik Österreich, Andrea Jelinek, und Ralf Sauer von der Europäischen Kommission.

Durch die neuen Gesetze werden einige gravierende Änderungen schlagend. Laut Internetombudsmann Karl Gladt gehe es vor allem darum, dass das Datenschutzrecht „mehr Biss bekommen“ soll: „Konkret bedeutet das, dass die Datenschutzgrundverordnung erhebliche Strafen vorsieht. Das soll insbesondere Unternehmen dazu bringen, das Datenschutzrecht ernster zu nehmen. Andererseits sieht die Datenschutzgrundverordnung auch vor, dass mehr Transparenz geschaffen wird. Das heißt, der Betroffene soll genau wissen, und auch genau einwilligen können, was mit seinen Daten passiert.“

Individuelle Handhabung

Zusätzlich können die EU-Mitgliedsstaaten noch einzelne Punkte selbst hinzufügen: „Das wäre zum Beispiel der Fall bei der Einwilligung von Minderjährigen. Da sieht die Datenschutzgrundverordnung eine Altersbeschränkung von 16 vor - und die wurde jetzt in Österreich auf 14 herabgesetzt.“

Kinder und Jugendliche mit PC, Tabelt und Handy

ORF

In Österreich können Jugendliche laut Gesetz ab 14 Jahren über ihre Daten bestimmen

Grundsätzlich sei jede und jeder von der Datenschutzgrundverordnung betroffen - denn über jede Person gibt es Daten, die verarbeitet werden. Damit gehen aber auch Rechte zum Schutz derselben einher. Vor allem Unternehmen, die mit Daten arbeiten, sollten sich nun über die neuen Regelungen informieren.

„Es geht um Millionenstrafen“

Ingrid Kuster von der Rechtsabteilung der steirischen Wirtschaftskammer bestätigt: „Die hohen Strafrahmen sind horrend: Es geht um Millionenstrafen, Haftungen, persönliche Strafen, Strafen gegen Unternehmungen und auch Schadenersatz, wenn Daten nicht korrekt verwendet werden“ - dementsprechend groß sei laut Kuster das Interesse der Unternehmen an Informationsveranstaltungen.

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