Dschihadisten zu Haftstrafen verurteilt

Zwei mutmaßliche Dschihadisten sind am Mittwoch in Graz zu jeweils drei Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden. Ihnen wurde neben der kriminellen Vereinigung und terroristischen Organisation auch Sozialbetrug vorgeworfen.

Die beiden angeklagten Tschetschenen (23 und 24 Jahre alt) leben seit ihrer Kindheit in Graz und sind befreundet. Der 23-Jährige soll einem weiteren Freund geholfen haben, nach Syrien zu kommen, um dort für die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) zu kämpfen. Damit dieser weiterhin Notstandshilfe bekommt, gab er sich beim Arbeitsamt bei einem Kontrollbesuch als sein Freund aus. Für dessen Mutter soll der Angeklagte Rezepte vom Arzt abgeholt haben, damit ihr von der Gebietskrankenkasse weiterhin das Krankengeld ausbezahlt wird.

Geld für Reise nach Syrien

Mit dem Geld wurde unter anderem der Flug des zweiten Angeklagten in die Türkei bezahlt, weil dieser ebenfalls nach Syrien wollte, um dort zu kämpfen. In Istanbul überlegte er es sich aber anders und kam nach Graz zurück. „Es irritiert sie nicht, dass ein Staat, der schon ihr Leben finanziert, auch noch für eine Organisation zahlt, die Leute abschlachtet?“, so der Richter. Der 23-Jährige war vor der Polizei geständig gewesen, vor Gericht versuchte er aber, immer wieder Rückzieher zu machen. „Ich weiß, warum Sie hier ihr Geständnis zerreden, ich kenne den Druck, der innerhalb Ihrer Gemeinschaft herrscht“, sagte der Staatsanwalt und verwies auf einige Zuschauer, die offenbar zu den Angeklagten gehörten.

Finanzierung einer Terrororganisation

Nach diesem Zwischenfall sah es der zweite Angeklagte offenbar für klüger an, alles offen einzugestehen. Er war tatsächlich in die Türkei geflogen und wollte von dort weiter nach Syrien. Allerdings wollte er nach eigenen Angaben nicht für den IS kämpfen, sondern für die Al-Nusra-Front, eine IS-nahe Extremistengruppe. Das Geld bekam er von der Mutter seines Freundes. „Das war das Krankengeld?“, hakte der Richter nach. „Ja“, bestätigte der 24-Jährige. Weil er der Frau einmal 500 Euro überwiesen hat, ist er auch wegen Finanzierung einer Terrororganisation angeklagt.

Beide Männer wurden vom Schöffensenat für schuldig befunden und zu jeweils drei Jahren Haft, davon zwei Jahre bedingt, verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.