Zu wenige Erntehelfer in der Steiermark

In den nächsten Monaten herrscht in der steirischen Landwirtschaft Hochbetrieb, doch über der Erntesaison liegt ein Schatten: Es gibt zu wenige Erntehelfer. Viele weichen ob besserer Bedingungen nach Deutschland aus.

Die Steiermark verfügt derzeit über ein Kontingent von 485 Saisoniers und 115 Plätze für Erntehelfer - damit würde man nicht das Auslagen finden, sagt Landwirtschaftskammerpräsident Franz Titschenbacher: „Auslangen insofern, weil ein Teil der Saisoniers in der Forstwirtschaft eingesetzt wird und nicht in den anderen Bereichen - Gemüse, Spezialkulturen, Obst usw. -, wo wir dringend eine Kontingenterhöhung brauchen würden. Dahingehend laufen zwar Gespräche, die sind momentan aber nicht von Erfolg gekrönt.“

Strohballen Traktor Ernte

APA/Herbert Pfarrhofer

Saisoniers dürfen bis zu sechs Monate beschäftigt werden, Erntehelfer bis zu sechs Wochen. Zwei Drittel der Saisoniers finden Arbeit in der Forstwirtschaft - Arbeitskräfte, die in der Landwirtschaft fehlen.

Bis Herbst könnte sich die Situation weiter zuspitzen, befürchtet man bei der Landwirtschaftskammer. Franz Titschenbacher fordert daher, das Kontingent der Saisoniers um mindestens 300 Plätze und das Kontingent der Erntehelfer um mindestens 200 Plätze aufzustocken, um die Ernte nicht zu gefährden.

Höhere Nettolöhne: Deutschland attraktiver

Doch Österreich ist für Saisoniers und Erntehelfer als Arbeitgeber zum Beispiel im Vergleich zu Deutschland nicht attraktiv genug: In Deutschland sind bei kurzfristigen Beschäftigungen keine Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge zu bezahlen, was zu höheren Nettolöhnen führt: „Insofern gibt es für Österreich hier einen bestimmten Wettbewerbsnachteil. Es müsste aus unserer Sicht eine Angleichung an die Regelungen in Deutschland sein“, so Titschenbacher.

In Österreich beträgt der Netto-Stundenlohn für Saisoniers 6,55 Euro, für Erntehelfer 7,33 Euro. Dass Erntehelfer mehr verdienen, ergibt sich daraus, dass für sie der Dienstnehmeranteil zur Pensionsversicherung entfällt. Ab 2019 wird diese Sonderregelung abgeschafft, so dass auch für Erntehelfer der Pensionsversicherungsbeitrag anfallen wird.

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