Nach Mord an Ehefrau: 20 Jahre Haft für Steirer

Ein Kapfenberger hat sich am Montag in Leoben wegen Mordes an seiner Ehefrau vor Gericht verantwortet. Der Geschworenensenat verurteilte ihn zu 20 Jahren Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Ehemann hatte am 24. Juni des Vorjahres gegen 22.45 Uhr selbst die Polizei gerufen: Er gab am Telefon an, seine Frau erwürgt zu haben. Als die Beamten in der Wohnung in einer Mehrparteienhaussiedlung eintrafen, fanden sie die tote Frau in der Küche auf dem Boden liegend. Das Motiv sei laut Polizei Eifersucht gewesen - mehr dazu in Mann erwürgte Frau in Kapfenberg aus Eifersucht (25.6.2017).

„Ich hab immer gesagt, dass ich schuldig bin“

Vor Gericht machte der Angeklagte am Montag einen ruhigen und freundlichen Eindruck, er versuchte in keiner Weise, etwas zu beschönigen. Auf die Frage der Richterin, ob er sich schuldig fühle, erklärte der 68-Jährige: „Ja sicher, ich habe immer gesagt, dass ich schuldig bin.“

Mordprozess in Leoben

APA/Stringer

Das spätere Opfer hatte er 2008 geheiratet, es war seine zweite Ehe. Die Frau hatte einen kleinen Sohn, der allerdings schon 2009 von der Fürsorge in ein Kinderheim gebracht wurde. „Wegen unseres Alkoholkonsums und der Streitereien“, meinte der Angeklagte.

Verteidiger: „Litt unter Ehe mit Alkoholikerin“

Der Verteidiger führte an, sein Mandant habe „unter der langjährigen Ehe mit einer Alkoholikerin“ gelitten; dann habe sie ihn auch noch betrogen, und zwar mit einem Bekannten aus der Kindheit. Mit diesem Mann, den der Beschuldigte nur als „Bertl“ kannte, unterhielt die Frau eine intensive Beziehung, allerdings beteuerte die 46-Jährige stets, es handle sich um eine platonische Beziehung.

„Als sie mich beim Sex einmal Bertl genannt hat, habe ich es ihr nicht mehr geglaubt“, erzählte der Pensionist. Schließlich habe die Frau keine Scheidung, sondern eine offene Beziehung gewollt, so der Oststeirer: „Sie wollte weiterhin zu Hause wohnen und von mir versorgt werden.“

„Es wurde momentan finster“

Am 24. Juni des Vorjahres kam die Frau erst am Abend von ihrem Freund nach Hause. Sie fragte ihren Mann, ob er mit ihr ein Bier trinken würde - der Ehemann willigte ein, die beiden tranken miteinander. Dann habe wieder Bertl angerufen und sie angefangen, ihren Rucksack zu packen. Am nächsten Tag hätte ein seit Wochen geplanter Termin mit dem Ehemann stattfinden sollen: „Da war ich mir sicher, dass sie morgen zu ihm geht, statt mit mir zum Training zu gehen.“

Da stand der 68-Jährige nach eigenen Angaben auf, zerdrückte seine Bierdose und sagte „Du gehst nirgends mehr hin.“ Er packte sie am Hals und würgte sie. Bei ihm sei es „momentan finster“ geworden, schilderte der Angeklagte, über den genauen Hergang konnte er nichts sagen.

„Mir sind die Tränen gekommen“

Die Erinnerung setzte erst nach der Tat wieder ein. Als er über seiner leblosen Frau lag, seien ihm die Tränen gekommen. Dann habe er die Polizei gerufen, erzählte er. Der Verdächtige wurde noch am Tatort festgenommen. Der Verteidiger sprach am Montag von Totschlag, da sich „die Emotionen schon jahrelang aufgestaut hatten“.

Eine Gerichtsmedizinerin verwies schließlich auch auf weitere Verletzungen - unter anderem Blutunterlaufungen im Gesicht und einen Schädelbruch. Woher diese stammen, vermochte der Beschuldigte nicht zu sagen: „Ich habe sie beim Hals erwischt“, konnte sich der 68-Jährige noch erinnern. „Sie müssen sie mehrere Minuten gewürgt haben, in ein paar Sekunden stirbt man nicht“, meinte die Richterin. „Ich kann es nicht sagen“, erwiderte der Angeklagte.

„Haben Sie Ihre Frau geschlagen?“

„Haben Sie Ihre Frau geschlagen?“, wollte die Gerichtsmedizinerin wissen. Doch der Pensionist leugnete weitere Gewaltanwendung. Das Opfer sei auf einem Sessel gesessen, er habe davorgestanden: „Ich habe sie mit beiden Händen am Hals gepackt und auf den Boden hinuntergedreht“, schilderte er seine Erinnerungen. Dabei müsse sich die Frau verletzt haben, so seine Theorie.

Vom Geschworenensenat wurde der Mann wegen Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt. Er wurde für schuldig befunden, im Juni 2017 seine Ehefrau aus Eifersucht erwürgt zu haben. Der 68-Jährige war geständig, konnte sich aber an die Tat nur teilweise erinnern. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.