Schläge bei Perchtenlauf: Zwei Steirer verurteilt

Zwei junge Steirer sind am Freitag in Graz wegen Körperverletzung zu Geld- und in einem Fall auch zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt worden: Sie hatten einen Besucher eines Perchtenlaufs mit einer Rute verletzt.

Die zwei Männer sollen im November des Vorjahres als Perchten verkleidet bei einem Lauf in Pischelsdorf einen jungen Steirer geschlagen und schwer verletzt haben.

„Schläge im Rahmen des Brauchtums“

Die beiden Angeklagten - einer ist 25, der andere 18 Jahre alt - gaben zu, „im Rahmen des Brauchtums“ den jungen Mann geschlagen zu haben. Allerdings erlitt das Opfer laut Staatsanwaltschaft einen Bruch des rechten Schienbeinkopfes und tiefe Striemen an den Unterschenkeln.

Einige Zeugen sagten aus, dass es damals so glatt war, dass der junge Mann selbst zu Sturz gekommen war, andere wollen deutlich gesehen haben, wie der ältere Angeklagte den Burschen „umschupfte“; eine junge Frau betonte, dass das Opfer die Perchten vorher beschimpft hätte.

Widersprüchliche Aussagen

„Wir haben zum Perchten schon gesagt, dass er uns schlagen soll“, so auch ein anderer Zeuge. „Hat der Percht dann normal geschlagen?“, fragte die Richterin. „Heftiger“, antwortete der Jugendliche, „und dann hat er ihm einen Schupfer gegeben“. „‚Er soll aufhören, es tut so weh‘, hat er gesagt“, erinnerte sich eine Zeugin, „aber er hat ihn am Kragen gepackt, geschupft und er ist hingefallen“.

Ganz anders beobachtete die Situation eine strafunmündige Zeugin: Sie ist mit einem der Angeklagten verwandt und sagte auch nach mehrmaligem Nachfragen der Richterin aus, dass das Opfer „ausgerutscht und hingefallen“ sei. Ein Sanitäter, der beim Perchtenlauf dabei war, betonte: „Es ist wer gestürzt, hat es geheißen“. Laut diesem sei der Verletzte auch alkoholisiert gewesen und habe gelallt. „Er sagte mir, er sei selber schuld - er habe die Perchten ‚angeheizt‘ und sei dann beim Weglaufen gestürzt.“

Geld- und Haftstrafen

Der jüngere Angeklagte gab schließlich zu, für die Striemen des Opfers verantwortlich zu sein - er ist unbescholten und wurde zu 720 Euro Geldstrafe verurteilt. Der ältere Angeklagte - er ist vorbestraft - fühlte sich dagegen nicht schuldig, das Opfer umgestoßen und den Bruch verursacht zu haben - der 25-Jährige wurde zu fünf Monaten bedingter Haft, 4.800 Euro Geldstrafe und 500 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.