IBÖ-Prozess: Staatsanwaltschaft wird berufen
Im Grazer Straflandesgericht ist am Donnerstag der Prozess gegen 17 Anhänger der rechtsextremen Identitären Bewegung Österreich (IBÖ) zu Ende gegangen: Alle 17 Angeklagten waren von den Vorwürfen Teilnahme an einer kriminellen Vereinigung und Verhetzung freigesprochen worden, zwei wegen Sachbeschädigung, Nötigung und Körperverletzung zu Geldstrafen verurteilt - mehr dazu in Identitären-Prozess: Großteils Freisprüche.
Volle Berufung
Dagegen will die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel ergreifen und Berufung anmelden, erklärte der Leiter der Anklagebehörde, Thomas Mühlbacher. Sowohl gegen die Freisprüche als auch gegen die Höhe der Strafen wird es eine Berufung geben.
OLG als nächste Instanz
Da der Fall vor einem Einzelrichter verhandelt wurde, wird das Oberlandesgericht (OLG) als nächste Instanz am Zug sein. Dort gibt es die Möglichkeit, das Urteil aufzuheben und den Fall zur Neuverhandlung an das Straflandesgericht zurückzuweisen. Andererseits könnte auch die gesamte Berufung verworfen werden. Die dritte Möglichkeit ist, dass das OLG selbst eine Beweiswürdigung vornimmt und im Falle einer Verurteilung selbst die Strafen festsetzt.
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Prozess dauerte kürzer als geplant
Der Prozess war ursprünglich bis 31. Juli anberaumt. Da aber schon am Mittwoch fast alle Befragungen und Verlesungen durchgeführt wurden - mehr dazu in Identitären-Prozess: Letzte Fragerunde und in Identitären-Prozess: Letzte Zeugen gehört -, gab es bereits am Donnerstag die Urteile. Den Angeklagten - zehn führende Vertreter der als rechtsextrem geltenden IBÖ sowie sieben Sympathisanten - wurde auch die Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen - mehr dazu in Identitären-Prozess: Notizen im Mittelpunkt, Ähnliche Antworten im Identitären-Prozess (10.7.2018), Identitären-Prozess: Offenbar Störaktion geplant (9.7.2018), Identitären-Prozess: Aktionen gestanden (6.7.2018) und Identitären-Prozess: Diskussion um Hetze (4.7.2018).