Müllinseln angezündet: Grazer verurteilt
Der Angeklagte war voll geständig und wurde bereits 2011 wegen ähnlicher Delikte verurteilt. Am Mittwochvormittag bekam der Mann erneut eine bedingte Freiheitsstrafe mit Auflagen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
„Er ist ein Häufchen Elend“
Mit zwei Krücken humpelte der 57-jährige Angeklagte am Mittwoch in den Verhandlungsraum. Er trug Socken und Hausschlapfen. Seine Verteidigerin sprach aus, was sich viele dachten: „Er ist ein Häufchen Elend.“ „Ich habe gelesen, dass Sie im Spital waren - wann sind Sie herausgekommen?“, fragte der Richter. „Gestern“, antwortete der Mann. Der Pensionist erzählte von seiner Krebserkrankung, von der Chemotherapie, und dass er seit Februar in psychiatrischer Behandlung sei.
„Das Problem bei ihm ist, wenn er sich nicht hinaussieht, verspürt er den Drang etwas anzuzünden“, meinte seine Verteidigerin. Nun gehe er regelmäßig zum Arzt, bekomme Medikamente und trinke keinen Alkohol mehr. 2011 wurde er bereits wegen ähnlicher Delikte verurteilt. Der Richter wollte wissen, was der Auslöser für den Rückfall im Oktober 2016 war. „Ich weiß nicht warum - ich weiß, dass es verboten ist“, antwortete der Angeklagte.
Schaden in Höhe von rund 47.000 Euro
Er ist voll geständig, insgesamt siebenmal von Oktober 2016 bis Februar 2018 bei Müllinseln gezündelt zu haben. Der Schaden beträgt mehr als 47.000 Euro. „Wir bitten um ein mildes Urteil und werden versuchen, den Schaden in Raten wiedergutzumachen“, betonte die Verteidigerin in Richtung der erschienenen Geschädigten. Der Richter fragte den Angeklagten, was er gern für ein Urteil hätte. „Bitte ein mildes“, so der Angeklagte.
Die Staatsanwältin betonte, dass der Mann eine einschlägige Vorstrafe habe und erst nach Ablauf der Probezeit wieder begonnen hätte. Der Richter verurteilte den 57-Jährigen zu zehn Monaten bedingt und drei Jahren Probezeit. Der Mann muss die Therapie fortsetzen und regelmäßig seine Alkoholwerte vorlegen.