Volksanwaltschaft: Missstände in Gefängnissen

Laut ihrem aktuellen Prüfbericht ist die Volksanwaltschaft auf viele Missstände in steirischen Justizanstalten gestoßen: Die Rede ist von zu wenig Personal, zu langen Einschlusszeiten und keiner Trennung von Straf- und Maßnahmenvollzug.

Die Volksanwaltschaft hilft den Bürgern in Österreich, wenn sich diese zum Beispiel auf Landes- oder Gemeindeebene nicht korrekt behandelt oder nicht ausreichend informiert fühlen. Knapp 730 Steirer wandten sich in den Jahren 2016 und 2017 mit unterschiedlichen Beschwerden an die Volksanwaltschaft - mehr dazu in 727 Fälle: Volksanwaltschaft zieht Bilanz (11.9.2018).

Unangekündigte Besuche

Die Volksanwälte haben aber auch den Schutz der Menschenrechte im Visier und untersuchen regelmäßig, wie mit diesem Thema dort umgegangen wird, wo Menschen die Freiheit entzogen wird: In den Jahren 2016 und 2017 besuchte die Volksanwaltschaft 115 Mal steirische Gefängnisse, um sie auf ihre Menschenrechtsstandards hin zu prüfen.

Gefängnis Zelle Gefängniszelle

APA/dpa/Sebastian Willnow

Das passiere stets unangekündigt, so Volksanwältin Gertrude Brinek: „Das sind von der Volksanwaltschaft ausgesuchte Besucherkommissionen, die gehen nicht nur hinein und schauen, ob ihnen was auffällt, sondern es gibt ein Schwerpunktprogramm, wobei das Protokoll der Wahrnehmungen an die Volksanwaltschaft kommt.“

„Zustände menschenrechtlich höchst problematisch“

Eine dieser Wahrnehmungen betrifft den Punkt, dass Maßnahmenhäftlinge und Strafhäftlinge nicht getrennt voneinander untergebracht sind: „Wir haben Zustände, die mehr als abenteuerlich und menschenrechtlich höchst problematisch sind; Menschen mit schweren psychischen Störungen, die auch in diesem Zustand ihre Straftat begangen haben und vielfach ihre Strafhaft längst abgesessen haben - und dann nur mehr in der Maßnahme sind, weil das Risiko für Rückfall nicht endgültig geklärt ist.“

Volksanwältin Gertrude Brinek kritisiert auch die viel zu langen Einschlusszeiten der Strafhäftlinge aufgrund des Mangels beim Justizwachepersonal: „Sie haben ein Recht auf Arbeit, können dieser Arbeit oft nicht nachgehen. Arbeit, frische Luft und körperliche Betätigung würden aber das Aggressionspotenzial senken.“

Ständiger Kontakt mit Gewerkschaft

Positiv bewertet die Volksanwältin das Pilotprojekt der Videotelefonie für Häftlinge in den beiden Grazer Gefängnissen Jakomini und Karlau: „Die Population der Häftlinge hat sich verändert, die Anreisewege werden länger, auf diese Weise kann Kontakt mit der Familie gehalten werden, ohne dass es zu großen Aufwendungen, auch organisatorischen Aufwendungen in der Haftanstalt selbst kommt.“

Missbrauch und Korruption seien bei der Videotelefonie nicht möglich, versichtert die Volksanwältin. Aber nicht nur für die Häftlinge, auch für das Justizwachepersonal setze sich die Volksanwaltschaft ein, es bestehe ständiger Kontakt mit der Gewerkschaft, um Lösungen zu erarbeiten, sagt Brinek.

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