Polizist stalkte Ehefrau - ein Jahr Haft

Ein Polizist ist am Mittwoch in Graz zu einer unbedingten einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Dem 54-Jährigen wurde zur Last gelegt, seine Ehefrau heuer beharrlich verfolgt zu haben - und das nicht zum ersten Mal.

Der mittlerweile suspendierte Polizist wurde aus der Untersuchungshaft in den Verhandlungssaal gebracht. Er weist zwei Vorstrafen auf, zuletzt wurde er im März zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt, weil er seine Ehefrau schon voriges Jahr genötigt und bedroht haben soll - unter anderem soll er an ihrem Auto einen Peilsender angebracht und ihr geschrieben haben, es werde so ausgehen, wie man es sich bei der Hochzeit geschworen habe - bis dass der Tod scheide.

„Ich freue mich auf unseren Schlussakt“

Seit zweieinhalb Jahren steht eine Scheidung des Paares im Raum, die Frau lebt bereits getrennt von dem 54-Jährigen - das dürfte der Mann nicht verkraftet haben: Nur wenige Monate nach seiner letzten Verurteilung heuer im März begann er neuerlich, seine Ehefrau zu terrorisieren. Er fuhr immer wieder vor ihrer neuen Wohnung auf und ab, rief sie privat und auch bei ihrem Arbeitgeber an und schrieb innerhalb von vier Tagen 20 Mails mit Sätzen wie „Ich werde für Gerechtigkeit sorgen“ oder „Ich freue mich auf unseren Schlussakt“.

Er habe dabei nie an eine gefährliche Drohung gedacht, mit „Schlussakt“ habe er lediglich die endgültige Scheidung gemeint, mit „für Gerechtigkeit sorgen“ das Aufklären von Lügen der Ehefrau während des anderen Prozesses heuer im Frühjahr; er habe nur Beweise für die Scheidung sammeln wollen.

Frau hat Angst

Der Richter zweifelte: „Zuerst haben sie Stress wegen der Scheidung und dann plötzlich wollen Sie sich darauf freuen?“ Der Angeklagte zitterte, sagte zum Teil unter Tränen aus. Die Frau wiederum sagte, sie habe Angst vor ihrem Mann - er habe zwar keine Pistole mehr, aber es gebe ja noch andere Waffen.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig, plädierte - wie sein Anwalt - auf Freispruch. Ihr Anwalt bezeichnete den 54-Jährigen als besessenen, klassischen Stalker mit fadenscheinigen Begründungen. Der Richter verurteilte den Polizisten schließlich wegen gefährlicher Drohung und beharrlichem Verfolgen zu einem Jahr unbedingter Haft. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit, das Urteil ist nicht rechtskräftig.