Frohnleiten führt Lehrlingsbonus ein

Die Wirtschaftskammer fordert, dass Ausbildungsbetriebe einen Lehrlingsbonus bekommen. Diesen gibt es ab 1. Oktober in Frohnleiten im Bezirk Graz-Umgebung: 365 Euro bekommt ein Betrieb pro Lehrling und Jahr.

Die Situation bei den Lehrlingen in der Steiermark ist äußerst erfreulich: Um 9,1 Prozent stieg die Zahl derer im Vergleich zum Vorjahr, die mit einer Lehre begonnen haben, insgesamt absolvieren zurzeit 14.459 Jugendliche eine Lehre - mehr dazu in Duale Lehrlingsausbildung immer beliebter (13.9.2018).

Durchschnittlich werden zurzeit in einem steirischen Ausbildungsbetrieb 2,8 Lehrlinge ausgebildet

Wertschätzung für KMUs

Trotz dieser positiven Entwicklung fordert die Wirtschaftskammer einen sogenannten Lehrlingsbonus. Der Großteil der Lehrlinge kommt aus den kleinen und mittleren Betrieben - diesen gelte es eine entsprechende Wertschätzung entgegen zu bringen, sagt Hermann Talowksi, Spartenobmann Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer Steiermark und Stadtrat von Frohnleiten.

Ein Euro pro Lehrling und Tag

Aus diesem Grund initiierte er in seiner Heimatgemeinde den sogenannten Lehrlingsbonus. Das bedeutet: Ab 1. Oktober bekommt jeder Betrieb, der in Frohnleiten einen Lehrling ausbildet, pro Lehrling und pro Tag einen Euro von der Stadtgemeinde, das heißt im Jahr 365 Euro.

Hoffen auf Nachahmer

„In Frohnleiten haben wir derzeit rund 100 junge Menschen, die in den Betrieben diese duale Ausbildung machen. Das heißt, die Kommune wird für die Unternehmer rund 40.000 Euro pro Jahr investieren“, so Talowksi. Er hoffe, dass möglichst viele Gemeinden nachziehen und ebenfalls diesen Lehrlingsbonus einführen.

Thema Kommunalsteuer

Denn ohne Betriebe würde es ja auch die Kommunalsteuereinnahmen nicht geben, so Talkowski: „Wir haben in der Steiermark ein Kommunalsteueraufkommen von 390 Millionen. In der Steiermark haben wir derzeit etwa 14.500 junge Menschen in der betrieblichen Ausbildung, in der Lehre. Würde das multipliziert werden mit 365, reden wir von 5,3 Millionen Euro an Wertschätzung an die Unternehmer.“

Talowski betont auch, dass dieser Lehrlingsbonus kein Steuergeld im herkömmlichen Sinne sei, denn die Kommunalsteuer ist eine Unternehmersteuer, wodurch sich die Unternehmer den Bonus selbst bezahlen würden.

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