Pyramidenspiel: Hauptangeklagter „kein Chef“

Im Grazer Straflandesgericht ist am Dienstag der Pyramidenspiel-Prozess gegen sieben Beschuldigte fortgesetzt worden. Der Hauptangeklagte zeigte sich teilgeständig, sei jedoch nicht der „Chef des Unternehmens“.

16 Angeklagte waren es zu Beginn - in neun Fällen hatte es schon vorige Woche eine Diversion gegeben - mehr dazu in Pyramidenspiel-Prozess: Diversionen zum Auftakt (1.10.2018). Den noch auf der Anklagebank Sitzenden wird das Verbrechen des Pyramidenspiels und teils schwerer Betrug vorgeworfen.

Nachdem sich der Hauptangeklagte am vierten Verhandlungstag am Dienstag zunächst teilweise geständig gezeigt hatte, blieb davon nach der Befragung durch den Staatsanwalt kaum etwas übrig: Der Weststeirer wollte weder für die Informationsveranstaltungen verantwortlich gewesen sein, noch hätte durch ihn jemand Schaden erlitten.

„Nicht Chef des Unternehmens“

Der 52-jährige Hauptangeklagte meinte vor dem Richter, er sei auch nicht - wie von mehreren Teilnehmern kommuniziert - „Chef des Unternehmens“ oder „Urvater“ des Spiels und kenne die meisten Angeklagten gar nicht. Laut Anklage soll er die Schenkkreise in der Weststeiermark verbreitet haben.

„Sie sind die Nummer eins im Pyramidenspiel“, sagte der Richter zu ihm. Der Angeklagte gestand, mitgespielt, Leute angeworben und Vorträge gehalten zu haben. Aber es stimme nicht, dass er das Spiel von Deutschland nach Österreich gebracht habe. Die große Motivation sei das Geld gewesen. Das sei den Leuten zu Kopf gestiegen und dann war keiner mehr zu bremsen, so der Weststeirer.

„Jeder war froh, einsteigen zu dürfen“

So sieht es auch seine Schwester, die ebenfalls am Dienstag befragt wurde: Jeder sei froh gewesen, dass er einsteigen durfte. Auch sie habe 10.000 Euro eingezahlt. Sie habe lange überlegt, ob sie mitmacht, hatte deswegen sogar fast eine Ehekrise, so die 46-Jährige. Sie bekam insgesamt knapp 150.000 Euro. Laut Anklage soll sie mehrfach Geld nicht an andere weitergegeben haben, was sie jedoch leugnete.

Zur Sprache kam auch wieder einmal, dass den Mitspielern angeblich zugesichert worden sei, sie könnten jederzeit aussteigen und würden ihr Geld zurückbekommen. Dieses Versprechen hatte zu einer Anklage wegen Betrugs geführt. „Ich habe gesagt, wenn jemand durch mich einen Verlust hat, bekommt er sein Geld zurück“, relativierte der Beschuldigte seine Äußerung.

Prozess auf den 23. Oktober vertagt

Bei seiner Befragung wollte der Staatsanwalt von dem Hauptangeklagten dann wissen, wie viele Personen durch ihn einen Schaden erlitten hätten. Seine Antwort: „Keiner.“ Das dürften die mehr als 200 Zeugen vermutlich anders sehen. Viele von ihnen fühlen sich vom Angeklagten persönlich geschädigt. Der Prozess wurde auf den 23. Oktober vertagt.