Pendlerbeihilfe für 2019 gesichert

Beschäftigte, die auf das Auto angewiesen sind, um zu ihrem Arbeitsplatz zu gelangen, können auch 2019 um Pendlerbeihilfe ansuchen. Das Land und die Arbeiterkammer setzen ihre Kooperation im kommenden Jahr fort.

Viele Arbeitnehmer können nur zu ihrer Arbeit kommen, wenn sie pendeln, betonten Soziallandesrat Doris Kampus (SPÖ) und Arbeiterkammerpräsident Josef Pesserl am Dienstag in einer gemeinsamen Aussendung - deshalb werde die Pendlerbeihilfe nächstes Jahr fortgesetzt. Für Pesserl ist die Pendlerbeihilfe des Landes unverzichtbar: Vor allem Arbeitnehmer mit geringem Einkommen, allen voran Teilzeitkräfte, würden von der Beihilfe profitieren.

1,2 Mio. Euro für steirische Pendler

Land und Arbeiterkammer teilen sich die Mittel - zwei Drittel kommen vom Land, der Rest von der AK; insgesamt zahlen Land und Arbeiterkammer im nächsten Jahr 1,2 Millionen Euro an steirische Pendler aus.

Bis heuer nahmen mehr als 5.200 Menschen diese Leistung in Anspruch. Rund drei Viertel der Anträge stammten von Frauen. Der durchschnittliche Auszahlungsbetrag belief sich auf rund 126 Euro im Jahr, die maximale Förderung beträgt 389 Euro. Knapp 670.000 Euro wurden in diesem Jahr bereits ausbezahlt, zogen Kampus und Pesserl am Dienstag eine Zwischenbilanz.

Ansuchen für heuer bis Jahresende möglich

Wer für das heurige Jahr noch kein Ansuchen auf Pendlerbeihilfe gestellt hat, kann das noch bis zum Jahresende tun, hieß es am Dienstag - die Beihilfe werde rückwirkend ausbezahlt.

Formulare für Beihilfe-Ansuchen liegen in der Zentrale der Arbeiterkammer, in den AK-Außenstellen und in den Gemeindeämtern auf. Anspruch auf Pendlerbeihilfe haben all jene, deren Hauptwohnsitz in der Steiermark liegt. Die Strecke zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz muss mindestens 25 Kilometer betragen, das Gesamtjahresbruttoeinkommen darf 31.800 Euro nicht übersteigen.

Links: