24-Stunden-Pflege: Mindeststandards gefordert

Einmal mehr fordern steirische Träger-Organisationen verpflichtende gesetzliche Qualitätsstandards in der 24-Stunden-Betreuung. Derzeit gebe es in diesem Bereich so gut wie keine Vorgaben.

Rund sechs Prozent aller Pflegebedürftigen nehmen die 24-Stunden-Betreuung - alltagssprachlich auch als 24-Stunden-Pflege bezeichnet - in Anspruch: Österreichweit sind das rund 60.000 Personen.

Derzeit so gut wie keine Standards

Qualitätsstandards, wie die Betreuung abzulaufen hat, was die Betreuer können müssen, gibt es aber so gut wie keine - es handelt sich um ein freies Gewerbe. Oftmals sind auch Agenturen dazwischengeschaltet, die die Leute - so gut wie ausschließlich EU-Ausländer - vermitteln - mehr dazu in Kaum Kontrollen bei 24-Stunden-Betreuung (1.5.2018).

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„In der 24-Stunden-Betreuung haben sie Leute, die nicht hochqualifizert sind, die rund um die Uhr für die Menschen da sind, und da muss man in Summe auch als Gesellschaft genauer hinschauen, da muss man diese Menschen stützen, sie in ihrer Arbeit fördern, aber man muss auch den Angehörigen besser zur Seite stehen können“, sagt Franz Ferner von der Volkshilfe.

Träger entwickelten eigenes Gütesiegel

Die steirischen Pflege-Träger-Organisationen Volkshilfe, Caritas und Hilfswerk legten vor kurzem Standards fest und entwickelten auch ein eigenes Gütesiegel, etwa „dass wir die Einführung dieser Personenbetreuer mit den Angehörigen durch unser Fachpersonal gut begleiten und dass wir dann auch noch regelmäßig Qualitätsbesuche machen und schauen, wie die Betreuung funktioniert“, so Ferner.

Man bekenne sich zu diesem qualitativen Mehraufwand, sagen die steirischen Träger, der Gesetzgeber sollte aber den Ball aufgreifen und dafür sorgen, dass Qualitätsstandards für alle Anbieter verpflichtend werden.