„Cold Case“: Raub und Vergewaltigung geklärt

Wegen schweren Raubes und Vergewaltigung ist ein Rumäne am Donnerstag zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. In diesem „Cold Case“ hatte eine DNA-Spur zwei Jahrzehnte nach der Tat zu dem Mann geführt.

Zu der Tat war es im Jänner 1998 gekommen, in einem Mehrparteienhaus in der Grazer Steyrergasse: Ein Einbrecher drang in eine Wohnung ein, in der er von der 75 Jahre alten Bewohnerin überrascht wurde. Laut der Anklage warf er sie auf ihr Bett, fesselte sie, bedrohte sie mit einem Schraubenzieher, vergewaltigte sie und flüchtete mit 150 Schilling und ein paar Packungen Zigaretten.

„Cold Case“

So wird ein Kriminalfall genannt, der lange ungelöst bleibt und vielleicht erst nach vielen Jahren einer Klärung zugeführt wird - unter anderem, weil sich die Ermittlungsmethoden weiterentwickelt haben.

Zuvor rauchte er noch eine Zigarette und ließ den Stummel - und damit seine DNA - am Tatort zurück. 20 Jahre später wude ein 49-jähriger Rumäne in Oberösterreich wegen Fahrraddiebstählen verhaftet. Eine genommene DNA-Probe wurde in das System eingespeist - die Übereinstimmung brachte den Grazer Fall wieder ins Rollen.

Ein Schraubenzieher im Bett

Der mehrfach vorbestrafte Mann - in Rumänien wurde er bereits wegen Raubes und Vergewaltigung verurteilt - gab am Donnerstag bei der Verhandlung zu, den Einbruch begangen zu haben. Auch, dass er die Frau am Bett fesselte, gestand er. Von einer Bedrohung mit einem Schraubenzieher wollte er zunächst aber nichts wissen, auch die Vergewaltigung bestritt er: „Ich habe vor Angst am ganzen Körper gezittert - und als ich eine Tür gehört habe, bin ich sofort weggelaufen. Das Ganze hat nur drei oder vier Minuten gedauert.“

Der Richter konfrontierte ihn daraufhin mit Fotos der Spurensicherung, die einen Schraubenzieher im Bett zeigen. Und mit einem Gutachten, das beim Opfer Verletzungen bestätigt, die zu einer Vergewaltigung passen: „Wie erklären Sie sich das?“ „Ich habe keine Ahnung“, antwortete der Angeklagte, der am Donnerstag wegen schweren Raubes und Vergewaltigung zu zehn Jahren Haft verurteilt wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und eine Zusatzstrafe - denn wegen Einbruchsdiebstählen wurde der Mann in Oberösterreich zuvor schon zu einem Jahr Haft verurteilt.

„Die Vergangenheit holt mich ein“

Das Opfer selbst konnte nicht mehr aussagen - es ist 2007 verstorben. Der Richter verlas ihre damalige Aussage vor der Polizei, in der sie die Vergewaltigung genau schilderte: „Erst als ich gerufen habe: ‚Ich habe Aids‘, hat der Mann von mir abgelassen.“ Der Sohn des Opfers konnte als Zeuge nicht viel beitragen. Seine Aussage: „Die Vergangenheit holt mich ein“ ist aber sinnbildlich für diesen „Cold Case“ und führt vor Augen, dass es für schwere Verbrechen keine Verjährungsfrist gibt.