Körperverletzung: Polizisten freigesprochen

In Leoben ist am Donnerstag der Prozess gegen zwei Polizisten zu Ende gegangen, von denen einer unter Verdacht stand, 2017 eine Betrunkene gestoßen und verletzt liegen gelassen zu haben. Der Prozess endete mit Freisprüchen.

Der nächtliche Vorfall hatte sich im Mai 2017 auf dem Leobener Hauptplatz ereignet - mehr dazu in Unterlassene Hilfeleistung: Vorwurf gegen Polizei (22.8.2017): Der erstangeklagte Polizist wurde beschuldigt, während eines Einsatzes einer in Leoben amtsbekannten und vorbestraften Frau einen kräftigen Stoß versetzt zu haben - sie stürzte und erlitt eine blutende Wunde am Hinterkopf, außerdem soll sie laut eigenen Angaben auch bewusstlos gewesen sein.

Den beiden Polizeibeamten wurde zudem vorgeworfen, dass sie es unterlassen haben, sich davon zu überzeugen, ob die am Boden liegende Frau Hilfe benötigt. Dem zweiten Polizisten wurde außerdem angelastet, er habe einen wahrheitswidrigen Amtsvermerk und eine inhaltlich unrichtige Anzeige an die Verwaltungsbehörde verfasst.

Polizisten bekannten sich nicht schuldig

Beide Polizisten bekannten sich im Juli nicht schuldig - mehr dazu in Prozess gegen Polizisten vertagt (5.7.2018): Sie hätten der Frau nach dem Sturz helfen wollen, die Frau hätte aber „Schleichts eich“ gesagt. Das wurde auch von einem Zeugen bestätigt, außerdem sei die Frau entgegen ihren Aussagen nie bewusstlos gewesen.

Diese Aussagen wiederholten die Männer auch am Donnerstag vor Gericht. Bei der Verhandlung ging es vorrangig um ein Gutachten zum Nahdistanzverhältnis, das bei Polizeieinsätzen wichtig ist. Der Gutachter meinte dabei, die Frau hätte das Nahdistanzverhältnis mehrfach unterschritten und sei aggressiv gewesen - die Beamten haben ihm zufolge richtig gehandelt.

Freispruch für beide Angeklagten

Das sah dann auch die Richterin so, weshalb sie die beiden Polizeibeamten freisprach: Die Beamten hätten die Hilfeleistung nicht unterlassen und hätten außerdem eine andere Amtshandlung beenden müssen; außerdem stellte sich die Richterin am Donnerstag die Frage, wie lange sich Polizisten gewisse Dinge anhören müssen.

Dritter Angeklagter bereits rechtskräftig verurteilt

Ein dritter Angeklagter, der Zeuge des Vorfalls war, wurde bereits wegen falscher Beweisaussage zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt: Er habe im Ermittlungsverfahren sinngemäß angegeben, dass er sich an den Vorfall wegen seiner damaligen Alkoholisierung nicht mehr erinnern könne, später behauptete er, die Frau habe die Polizisten provoziert.