Jugendgesetz neu: Infokampagne mit Influencern

Mit 1. Jänner tritt das neue Jugendgesetz in Kraft. Neu geregelt werden etwa die Ausgehzeiten. Über soziale Netzwerke und mithilfe von Influencern sollen die neuen Regelungen den Jugendlichen vermittelt werden.

Influencer sind vorwiegend jugendliche Meinungsbildner, die ihre Themen und Anliegen mittels Videos auf Internetplattformen wie YouTube oder Instagram transportieren; sie haben in der Regel viele Follower, also Anhänger, die eben beeinflusst werden sollen.

Videos mit steirischen Influencern

Gemeinsam mit steirischen Influencern produzierte das Land Videos zu Jugendschutzthemen. Zwei davon sind Ella und Leonie, die nicht nur in den Videos darauf hinweisen, dass das Rauchen ab Jänner erst ab 18 erlaubt und generell ungesund ist: „Ich merke, dass wenn man raucht, dass man nicht mehr davon loskommt. Man ist wirklich süchtig und trotz mehrmaliger Versuche aufzuhören, kommt man immer wieder zurück. Deswegen finde ich es wichtig, dass man auf seinen Körper schaut“, so Ella. Die Jugendlichen hoffen, dass mit den Videos Nachdenk- und Diskussionsprozesse ausgelöst werden. Die YouTube-Videos zum neuen Jugendgesetz sollen auch in den Kinos gezeigt werden.

Ella und Leonie sowie Raphael produzierten Videos zum Thema Rauchen und Alkohol:

Mit dem neuen Jugendgesetz gilt bis 16 ein komplettes Alkoholverbot, erst ab 18 ist gebrannter Alkohol wie Wodka, Whiskey oder Schnaps erlaubt. Influencer Raphael tritt in seinem Video als überzeugter Anti-Alkoholiker auf: „Dadurch, dass ich selbst Leistungssport betreibe, ist Alkohol kein Thema für mich, was zwischendurch im Freundeskreis nicht immer ganz akzeptiert wird. Aber ich muss sagen, es geht relativ gut, dass ich das wirklich durchziehe und trotzdem akzeptiert werde von den anderen.“

Keine zeitliche Begrenzung ab 16

Die Ausgehzeiten sind ab dem 1. Jänner wie folgt geregelt: Bis 14 Jahre von 5.00 bis 23.00 Uhr, 14- bis 16-Jährige dürfen bis 1.00 Uhr ausbleiben, und ab 16 gibt es keine zeitliche Begrenzung mehr - vorausgesetzt die Erziehungsberechtigten erlauben das. „Bei den Ausgehzeiten sind wir etwas liberaler geworden - da waren Wien, Burgenland und Niederösterreich schon ein Stück weiter. Aber insgesamt haben wir uns jetzt vor allem im Sinne des Schutzes für Jugendliche österreichweit darauf geeinigt, dass wir einen gemeinsamen und in die gleiche Richtung führenden Weg gehen“, so Jugendlandesrätin Ursula Lackner (SPÖ).

Im April einigten sich die Länder – außer Oberösterreich – auf ein einheitliches Jugendgesetz. Dieses sieht einige Lockerungen vor, etwa bei den Ausgehzeiten. Die steirische Kinder- und Jugendanwältin befürwortet die neuen Regelungen, sie setzt vor allem auf Eigenverantwortung – mehr dazu in Jugendschutz: Jugendanwältin für „Spielraum“ (21.4.2018).

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