Letzte Zeugen im „Staatenbund“-Prozess befragt

Im Prozess gegen 14 Mitglieder des „Staatenbundes Österreich“ sind am Mittwoch in Graz letzte Zeugen befragt worden. Ein Angeklagter soll Forderungsbriefe an den Präsidenten des Oberlandesgerichts (OLG) geschickt haben.

Den Angeklagten wird zum Teil versuchte Bestimmung zum Hochverrat vorgeworfen, alle zusammen müssen sich wegen Bildung einer staatsfeindlichen Organisation verantworten. Im Falle eines Angeklagten ging es am Mittwoch um Briefe, die er neben dem Präsidenten des OLG auch an dessen Stellvertreter sowie drei weitere Personen geschrieben haben soll. Darin forderte er jeweils 25.000 Euro, falls sie sich nicht „legitimieren“ könnten.

Präsident und Vize-Präsident gaben vor Gericht an, die Briefe gar nicht erhalten zu haben. Sie wanderten - wie alle Beschwerden - zur Ombudsstelle und von dort gleich weiter zur Oberstaatsanwaltschaft zur Überprüfung, ob ein strafbarer Sachverhalt vorliegt.

„Mit den Ideologien des ‚Staatenbundes‘ zugemüllt“

Zu Beginn des Prozesstages merkte die Richterin an, dass offenbar die Namen der Schriftführer, die die Verhandlungsprotokolle ausgefertigt haben, weitergegeben wurden - über Briefe seien sie „mit den Ideologien des ‚Staatenbundes‘ zugemüllt“ worden.

Auf die Frage, wer von den Angeklagten oder Verteidigern die Namen weitergegeben habe, meldete sich niemand. „Wir werden auch zugemüllt“, warf einer der Anwälte ein. „Aber sie können sich wehren. Ich bekomme das im Übrigen auch seit einem halben Jahr“, konterte die Richterin. Nach den Zeugen stand das Sichten diverser Videos, die als Beweismittel geführt wurden, auf dem Programm.

Fortsetzung am 21. Jänner

Der Prozess wird am 21. Jänner fortgesetzt. Sollten keine Anträge erfolgen, könnte es nach Einschätzung von Staatsanwaltschaft und Gericht am 23. oder 24. Jänner ein Urteil geben.

Seit Mitte Oktober wird verhandelt, und die insgesamt 14 Angeklagten blieben ihrer Sichtweise bisher weitgehend treu: Der wahre Staat sei ihr „Staatenbund“, sagten sie, der Staat Österreich hingegen nicht. Höchst unterschiedlich war dagegen die Art, wie sich die Angeklagten vor der Richterin präsentierten.

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