Zwölf Schweinebauern vor Gericht

In Graz stehen seit Donnerstag zwölf Murfelder Landwirte vor Gericht: Sie sollen durch intensive Schweinehaltung die Luft so stark verunreinigt haben, dass es zur gesundheitlichen Beeinträchtigung der Bevölkerung kam.

Beißender Geruch, verschmutztes Trinkwasser, Wertverlust der Grundstücke als Folgen der Massentierhaltung: Seit Jahren zeigt die Initiative „SteirerInnen gegen Tierfabriken“ Misstände in der betroffenen Gemeinde Seibersdorf bei St. Veit auf. So soll es dort neben 5.200 legalen Mastschweinen mehr als 6.800 illegale geben.

Anklage: Boden und Wasser beeinträchtigt

Die Staatsanwaltschaft Graz wirft den zwölf südoststeirischen Landwirten vor, durch nicht ordnungsgemäße Schweinehaltung gegen das Bundesluftreinhaltegesetz verstoßen zu haben. Zusätzlich haben sie laut Anklageschrift gegen das Wasserrechtsgesetz verstoßen: Durch das Ausbringen von Schweinegülle und stickstoffhaltigem Mineraldünger soll der Boden derart verunreinigt worden sein, dass in der Folge auch das Wasser verschmutzt worden sei - mehr dazu in Zwölf Schweinebauern im Jänner in Graz vor Gericht (14.12.2018). „Es geht nicht um eine Diskriminierung der Bauernschaft, es geht darum, aufzuzeigen, dass man sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten hat“, so der Ankläger.

„Es soll zu einem Bauernopfer kommen“

„Ich habe das Gefühl, dass es hier zu einem Bauernopfer kommen soll“ meinte wiederum der Verteidiger der Landwirte. Er bezeichnete die Anzeige der Umweltanwältin Ute Pöllinger zwar als „berechtigten Hilfeschrei“, die Schuld sei allerdings eher bei den Behörden zu suchen. Seiner Meinung nach liege „keine Straftat“ vor, denn „es gibt keine gesetzliche Verpflichtung“, den Boden vor der Düngung zu überprüfen.

Dann erläuterte er sehr ausführlich das Problem mit den Baubewilligungen aus verschiedenen Epochen und den Zusammenhang zur Anzahl der Tiere, die gehalten werden dürfen. Die Umrüstung eines Stalles sei sehr aufwendig, betonte der Anwalt; trotzdem habe einer der angeklagten Bauern - jener mit dem größten Betrieb - mittlerweile eine Luftwaschanlage eingebaut. Im Saal anwesende Zuschauer meinten aber in einer Verhandlungspause, dass bis jetzt keine Verbesserung zu merken sei.

„Es gab Unmut in der Bevölkerung“

Der erste befragte Angeklagte fühlte sich nicht schuldig: Er erklärte, er sei nur mehr der Besitzer, den Hof habe er seinem Sohn verpachtet. „Haben sie die Luftprobleme wahrgenommen?“, fragte der Richter. „Es gab Unmut in der Bevölkerung. Wir haben etwas unternommen, weil wir in Ruhe mit den Leuten leben wollten.“. Also fuhr er nach Deutschland, um sich geeignete Luftreiniger anzuschauen, denn „in Österreich gab es so etwas nicht“. 2018 ging die neue Anlage in Betrieb.

Auch sein Sohn gab an, es habe „Probleme im Dorf“ gegeben, „es soll gestunken haben, angeblich“. „Haben sie das auch wahrgenommen?“, wollte der Richter wissen. „Nein“, meinte der Beschuldigte.

Zur Gülle-Düngung befragt erklärte sein Vater mehrfach, er habe nur die Empfehlungen der Landwirtschaftskammer befolgt. „Haben sie der Kammer vertraut?“, wollte der Verteidiger wissen. „Wenn denen nicht, wem dann?“, antwortete der Landwirt. Den Boden selbst hat der Bauer zwar nie überprüft, wohl aber die Gülle, um sie dann „mit Dünger aufzuwerten“. Dass auch eine Bodenprobe nötig gewesen wäre, „habe ich jetzt das erste Mal erfahren“, rechtfertigte sich der Bauer.

Die Verhandlung wurde am Donnerstag vertagt und wird am 14. Februar fortgesetzt; dann sollen auch Zeugen zu Wort kommen.

Vorwürfe gegen Behörden

Die Initiative „SteirerInnen gegen Tierfabriken“ sieht sich in dem Verfahren grundlegend bestätigt, spricht aber ebenfalls von den zwölf Landwirten als Sündenböcke und sieht ein durchgängiges Behördenversagen. Konkret wirft die Initiative um Anton Sutterlüty Gemeinde, Bezirkshauptmannschaft, Land Steiermark und der Landwirtschaftskammer vor, Hinweise auf Missstände wie illegale Stallungen ignoriert zu haben; auch sollen Stallprojekte gefördert und keine Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt worden sein, heißt es in einer Aussendung.