GKK: VfGH-Beschwerde wegen Kassenreform

Die Steiermärkische Gebietskrankenkasse will gegen das neue Sozialversicherungsgesetz vorgehen. Dazu bringt sie eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein, wie auch Tirol und Oberösterreich.

Das neue Sozialversicherungsgesetz und die damit einher gehende Kassenreform stößt weiterhin auf Kritk. Jetzt hat die Steiermärkische Gebietskrankenkasse angekündigt, eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof einzubringen, gemeinsam mit Tirol und Oberösterreich.

Streitpunkt Selbstverwaltung

Größter Kritikpunkt ist das Durchgriffsrecht der Politik bei den Gebietskrankenkassen - für GKK Steiermark Obmann Josef Harb käme das der Aufgabe der Selbstverwaltung gleich: „Wenn im Verfassungsrang geregelt ist, dass die Interessen einer Sozialversicherung, einer Krankenversicherung durch Menschen aus der Mitte dieser Krankenversicherung vertreten werden - das ist die Selbstverwaltung - dann sind wir der Meinung, dass man nicht einfach eine Pseudo-Selbstverwaltung einrichten kann, die ihre Möglichkeiten nicht mehr hat, diese Aufgaben zu erfüllen.“

Entscheidung im Herbst

Die Aufsichtsbehörde für die Krankenkassen solle sie prüfen und kontrollieren, sagt Harb. „Sie sind aber nicht dazu angetan in die Geschäftsführung, in die Aufgaben, in die Entscheidungsprozesse inhaltlich Einfluss zu nehmen und mit dem SV - Sozialversicherungsorganisationsgesetz - geschieht das genau bis hin zu Personalentscheidungen in die zweite, dritte Ebene hinunter.“

Rechts-Experten hätten bereits bestätigt, dass das Sozialversicherungsgesetz verfassungswidrig sei, sagt Harb. Er erhofft sich im September eine Anwort vom Verfassungsgerichtshof.

GKK sei verpflichtet, einzuschreiten

Bei der Beschwerde an den VfGH gehe es jedenfalls nicht um parteipolitische, sondern um rechtliche Fragen, sagt er. „Egal welche Bundesregierung Gesetze verabschiedet, die nicht verfassungskonform sind, hat man aus meiner Sicht als verantwortungsvoller Repräsentant - in diesem Fall als Obmann der steirischen GKK - die Pflicht, wenn die rechtlichen Möglichkeiten dafür gegeben sind - und das ist bei uns in der Steiermark so, dagegen etwas zu tun.“

Und mit Vereinheitlichung der Leistungen habe das neue Gesetz wenig zu tun, denn innerhalb der Gebietskrankenkassen sei das bereits zu 97% der Fall.

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