Abgaben hinterzogen: Getränkehändler verurteilt
Der Erstangeklagte ist Geschäftsführer einer bekannten Leibnitzer Getränkehandelsfirma, seine Frau unterstützte ihn dabei. Von 2007 bis 2016 wurden aber nicht alle Einnahmen deklariert. Rampenverkäufe – das sind Direktverkäufe aus dem Lager an Kunden für den Privatgebrauch - wurden in bar kassiert und nur auf Schmierzetteln vermerkt. Auch die Bar-Einnahmen der Auslieferer wurden am Ende des Tages nicht vollständig ordnungsgemäß verbucht.
Anklage wegen schweren Betrugs
Mit diesen Schwarz-Einnahmen wurden Mitarbeiter teilweise schwarz bezahlt - aber nur die Überstunden, betonte der Erstangeklagte vor Gericht, alle Mitarbeiter seien ordnungsgemäß gemeldet gewesen. Über die Jahre ist ein Schaden von mehr als einer Million Euro entstanden - 930.000 Euro hinterzogene Umsatz-, Körperschafts- und Kapitalertragssteuer, sowie 90.000 Euro nicht bezahlte Sozialversicherungsbeiträge, weshalb die Anklage auch auf schweren, gewerbsmäßigen Betrug lautet.
Ehepaar voll geständig
Das Unternehmer-Ehepaar zeigte Reue und bekannte sich schuldig im Sinne der Anklage. „Es tut mir leid, wie es gelaufen ist“, sagte die Frau, „ich war selber entsetzt, was da mit der Zeit für Summen zusammengekommen sind.“ Voll geständig ist auch ihr Mann, der beteuerte, das schwarz eingenommene Geld nur betrieblich verwendet zu haben.
Schaden wurde wieder gut gemacht
Die Richterin verurteilte die beiden jeweils zu sechs Monaten bedingter Haft wegen der Finanzvergehen plus zehn Monate wegen Betrugs. Dazu kommen je 400.000 Euro Geldstrafe, wobei die Hälfte bedingt ausgesprochen wurde und daher nicht zu bezahlen ist. „Sozialbetrug und Abgabenhinterziehung sind kein Kavaliersdelikt", begründete die Richterin. Der lange Deliktzeitraum sei erschwerend; mildernd sei der Umstand, dass der Schaden mittlerweile wieder gut gemacht wurde. Die Angeklagten haben sich drei Tage Bedenkzeit erbeten, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.