Masern: „Impfpflicht rein rechtlich möglich“

Einer Impflicht gegen Masern stehe rechtlich nichts im Wege, sagt der Medizinrechtsexperte Karl Stöger von der Uni Graz. Derzeit werden verschiedenste Maßnahmen diskutiert, um eine möglichst hohe Durchimpfungsrate zu erreichen.

Immer noch sind es 14 bestätigte Masernfälle in der Steiermark. Am Donnerstag kamen laut Institut für Hygiene keine weiteren Fälle dazu, am Freitag laufen weitere Tests - mehr dazu in Masernfälle: Ansturm auf Impfstellen und Masernimpfung: Mediziner für Anreizsystem.

„Krankheit, die viele gefährdet“

Das Gesundheitsbewusstsein sei auch in der Vergangenheit immer wieder rechtlich gesteuert worden, sagt Stöger von der Uni Graz - er verweist etwa auf die Pockenimpfung, die bis 1981 in Österreich verpflichtend war. Rein rechtlich gesehen würde nichts gegen eine generelle Impfpflicht gegen Masern sprechen: „Eine Krankheit, die nicht nur die Person selbst gefährdet, sondern auch viele andere und besonders schwere Konsequenzen haben kann - und das ist bei Masern der Fall -, rechtfertigt es aus verfassungsrechtlicher Sicht, dass man in die Grundrechte der Menschen eingreift und sagt, du musst das jetzt tun, oder zumindest, du sollst das jetzt tun, sonst gibt es Konsequenzen."

Auch Streichung von Sozialleistungen zulässig

Als mögliche Konsequenzen abseits einer generellen Impfpflicht wird auch die Streichung von Sozialleistungen diskutiert - das wäre laut dem Medizinrechtsexperten ebenfalls zulässig. Schon jetzt werde bei fehlenden Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen das Kinderbetreuungsgeld gekürzt.

Verfassungsrechtlich problematisch wäre es nur, dort zu kürzen, wo die Sozialleistungen der Erhaltung eines Mindeststandards dienen, zum Beispiel bei der Mindestsicherung. Das, was man unbedingt zum Leben brauche, könne man schwer kürzen, so Stöger: „Auch wenn man Menschen damit erziehen will. Bei Leistungen, auf die man nicht im selben Ausmaß angewiesen ist, wie das Kinderbetreuungsgeld, gibt es ja jetzt schon Kürzungsfälle, und das könnte man natürlich auch anwenden, um ein höheres Gesundheitsbewusstsein zu erzielen, wobei dann immer die Frage ist, ob das bei den Adressaten wirklich ankommt."

Argument der Selbstbestimmung

Radikale Impfgegner, die es laut Stöger in allen sozialen Schichten gebe, würden finanzielle Abstriche wohl in Kauf nehmen. „Als Jurist würde ich empfehlen, dass man diese Möglichkeiten ernsthaft diskutiert und das Argument der Selbstbestimmung bei diesem Gefahrenpotenzial ein bisschen zurücktreten lässt. Eine vielleicht unangenehme politische Entscheidung, aber ich glaube nicht, dass man sie alleine deswegen nicht treffen kann, weil es rechtlich nicht geht - das ist kein ausreichendes Argument."

Die Gesundheitsministerin will auf Selbstbestimmung und Aufklärung setzen - ob das ausreicht, die Durchimpfungsrate zu erhöhen, ist für den Medizinrechtsexperten mehr als fraglich.

Masern möglicherweise von Urlauber eingeschleppt

Die Masernfälle in der Steiermark und Salzburg dürften über einen Skiurlauber im Raum Zell am See (Pinzgau) eingeschleppt worden sein. Das ergab zumindest eine Analyse der Masernviren. Ihr Genstamm kommt aus der Ukraine - mehr dazu in Masernfälle: Ansteckung im Pinzgau.

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