Zehn Jahre Haft nach Messerattacke

Zur Höchststrafe von zehn Jahren Haft ist am Freitag ein 54-Jähriger verurteilt worden: Der Mann hatte im September des Vorjahres in Graz seine damalige Lebensgefährtin mit einem Messerstich lebensgefährlich verletzt.

Der 54-Jährige und seine Lebensgefährtin teilten im September 2018 nicht nur eine Wohnung in Graz-Eggenberg, sondern auch psychische Probleme und ein Langzeitverhältnis zum Alkohol. Am Abend des 28. September hatten die beiden eine ausgedehnte Lokaltour hinter sich - daheim kam es zum Streit: Dabei griff der Mann zum Messer und rammte es der auf der Couch liegenden Frau von oben bis zum Schaft in die Brust - mehr dazu in Freundin mit Messer lebensgefährlich verletzt (29.9.2018).

„Ein Millimeter mehr und die Frau wäre verblutet“

Die Wunde war zwölf Zentimeter tief, so der medizinische Gutachter am Freitag vor Gericht, die Lungenschlagader wurde durchtrennt, die Lungenvene verletzt - ein Millimeter mehr, und die Frau wäre verblutet. Nach der Tat rief der 54-Jährige die Rettung - deshalb war absichtliche schwere Körperverletzung und nicht Mordversuch angeklagt.

Vor den Schöffen konnte er sich an viel erinnern - an die Lokaltour, an den Streit, der sich am Thema Arbeit entzündet hatte, oder auch an seine Liebe zu dem Opfer, nur an die Tat selbst erinnerte er sich vor Gericht nicht und gab dem Alkohol die Schuld. Verdrängen, vergessen oder schlicht Lüge, sagte dazu der psychiatrische Gutachter, Geständnis ist das keines, der Staatsanwalt.

Einschlägig vorbestraft

Im Zeugenstand sagte die Ex-Freundin am Freitag, sie habe den Angriff nicht kommen gesehen. Die Narbe ist 24 Zentimeter lang, die Frau hat nach wie vor Beschwerden: Das Gericht rechnete die mögliche Schadenersatzsumme aus für Tage mit qualvollen, starken, mittelstarken und leichten Schmerzen - und kam dabei auf 5.000 Euro. Auch wurden dem Angeklagten seine Vorstrafen vor- und später auch angerechnet: Der Angeklagte ist acht Mal einschlägig vorbestraft, die längste Haftstrafe verbüßte er für versuchten Mord - er hatte das Kleinkind einer Partnerin über ein Balkongeländer gehalten; es überlebte, weil Polizisten den Mann zurück rissen.

„Sie sind eine tickende Zeitbombe“

Die Schöffen berieten nicht lange: Der 54-Jährige bekam die Höchststrafe von zehn Jahren Haft, zu verbüßen in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Sie sind eine tickende Zeitbombe, begründete der Richter abschließend. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.