Bewerbungsverfahren: Ministerium entwarnt

Nach Befürchtungen der steirischen Lehrergewerkschaft, dass es bei Bewerbungsverfahren für Schuldirektoren ein ähnliches Problem wie zuletzt bei Polizei-Aufnahmetests geben könnte, hat das Bildungsministerium Entwarnung gegeben.

Dass bereits bestandene Prüfungen wegen des nun geänderten Bewerbungsverfahrens für ungültig erklärt werden könnten, war die Angst der steirischen Lehrergewerkschaft. Das Bildungsministerium gibt am Samstag jedoch Entwarnung: Die Kandidaten müssten nicht mehr zurück an den Start - man werde sicherstellen, dass das bereits bestandene Verfahren angerechnet wird, so das Ministerium.

Leistungen werden doch angerechnet

So gehört ein positiv absolviertes Assessment-Center zu den Voraussetzungen, um sich als steirischer Lehrer für einen ausgeschriebenen Direktorenposten innerhalb der nächsten vier Jahre zu bewerben. Da ab sofort für alle die gleichen Anforderungen gelten sollen, befürchtete man, dass alle Assessment-Center-Absolventen der letzten drei Jahre zurück an den Start müssten.

Allein im Gymnasialbereich hätte das rund 20 steirische Kandidaten betroffen. Lehrer-Gewerkschafter Johann Adam zeigte sich in einer ersten Reaktion verwundert: „Die bisherigen Leistungen werden nicht anerkannt“ - doch genau das hat das Bildungsministerium am Samstag versprochen.

Externes Unternehmen prüft

Bundesweit einheitlich wird künftig ein externes Unternehmen die angehenden Direktoren auf Herz und Nieren prüfen. Daran stößt sich niemand. Wie das neue Verfahren gestaltet sein wird, ist laut Bildungsdirektion jedoch noch unklar. Dass ein Direktoren-Posten dadurch eine Zeit lang unbesetzt bleiben könnte, wird aber ausgeschlossen.

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