Land und AK fördern Telearbeit

Land und Arbeiterkammer wollen gemeinsam die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern. Eine Förderung für Telearbeitsplätze soll helfen, damit Mitarbeiter künftig leichter ortsunabhängig arbeiten können.

Für viele Menschen in der Steiermark ist es schwer, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen - eine mögliche Lösung wäre oft ein Telearbeitsplatz. Laut Statistik Austria verfügen derzeit etwa zehn Prozent der unselbstständig Beschäftigten in Österreich über einen solchen.

Für Klein- und Mittelbetriebe

Um ortsunabhängiges Arbeiten zu erleichtern, unterstützen ab Mai die steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft (SFG) und die Arbeiterkammer Steiermark steirische Klein- und Mittelbetriebe mit bis zu 49 Mitarbeitern, wenn sie Telearbeitsplätze einrichten wollen.

„Ganz konkret fördern wir hier gemeinsam in Zukunft Investitionen in Hard- und Software am Arbeitsplatz zu Hause, in weiterer Folge ist es aber auch möglich, die EDV-technische Wartung für das erste Jahr gefördert zu bekommen - natürlich neben den Kosten für die einmalige Inbetriebnahme“, so Wirtschaftslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) am Dienstag.

Bis zu 80 Prozent der Investition förderbar

Die Investitionen müssen mindestens 2.000 Euro ausmachen, die maximal anrechenbaren Kosten betragen 50.000 Euro pro Unternehmen bzw 5.000 Euro pro Telearbeitsplatz. Die steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft schießt die Hälfte dazu, die Arbeiterkammer bis zu 30 Prozent, sodass insgesamt bis zu 80 Prozent förderbar sind.

Kriterienkatalog zu erfüllen

Arbeiterkammer-Präsident Josef Pesserl sieht die Digitalisierung in der Berufswelt als Chance und die Förderung als Anreiz für Betriebe, in solche Telearbeitsplätze zu investieren. Um die Förderung zu bekommen, müssen aber Kriterien erfüllt werden, so Pesserl: „Da geht es zum Beispiel darum - wenn ein Telearbeitsplatz eingerichtet wird und dann zu Hause gearbeitet wird -, dass Arbeitszeiten ganz konkret festgelegt werden und die Leute nicht dazu animiert werden, Tag und Nacht zu arbeiten. Es geht auch um einen Rechtsanspruch auf Rückkehr auf den Arbeitsplatz im Betrieb.“

Die Tätigkeit der Telearbeit muss vertraglich vereinbart sein, die Mitarbeiter müssen über die Geringfügigkeitsgrenze hinaus angestellt sein und dieser Telearbeitsplatz muss mindestens ein Jahr bestehen bleiben, sonst wäre die Förderung zurückzuzahlen. Abgewickelt werden die Förderanträge über die steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft.

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