Hebalm-Aus: Steirer wegen Untreue verurteilt

Am Freitag ist im Grazer Straflandesgericht ein endgültiger Schlusspunkt zum Ende des Skigebiets Hebalm gesetzt worden: Ein Mitglied der regionalen Betreibergesellschaft wurde wegen Untreue zu Geld- und Haftstrafe verurteilt.

Es hatte mehrere Versuche gegeben, das Skigebiet in der Nähe von Graz doch noch zu erhalten - das Angebot zum Nachtskilauf war von vielen gerne genutzt worden, um auch unter der Woche nach der Arbeit etwas auf der Piste zu entspannen. 2015 kam dann das endgültige Ende, da der Malteserorden als Besitzer kein Interesse an der Fortführung der Liftanlage zeigte. Nach Meinung der regionalen Betreibergesellschaft waren die finanziellen Forderungen unerfüllbar und trugen zum Scheitern der Verhandlungen bei - mehr dazu in Skigebiet Hebalm ist laut Eigentümern Geschichte (27.8.2015).

Einer der Betreiber musste sich nun wegen Veruntreuung vor Gericht verantworten: Laut Staatsanwaltschaft soll er 113.500 Euro veruntreut haben. Beim Prozessauftakt fühlte sich der 46-Jährige noch nicht schuldig - mehr dazu in Skigebiet Hebalm: Prozess um Veruntreuung (25.4.2019) -, am zweiten Verhandlungstag legte er aber ein Geständnis ab.

Die Richterin hatte von einer Sachverständigen einen Teil der Konten überprüfen lassen - dabei ergab sich eine ständige Vermischung von privaten und geschäftlichen Konten: So wurden 10.000 Euro, die für die Rettung der Hebalm-Lifte gedacht waren, einfach auf das Privatkonto des Angeklagten eingezahlt. „Weil die Betreibergesellschaft noch nicht eingetragen war“, lautete seine Rechtfertigung. Als er 15.000 Euro erhielt, gingen diese wieder auf sein eigenes Konto, und er bezahlte damit Miete, Versicherungskosten und ähnliche Aufwendungen des täglichen Lebens.

Er habe das Geld dann immer „intern umgebucht“, betonte der Beschuldigte. „Wenn sie einfach Geld aus einer Kassa nehmen und in die andere schmeißen, geht das eher nicht. Das hat weder Hand noch Fuß und schon gar keine rechtliche Grundlage“, mahnte ihn die Richterin. Das sah der Angeklagte schließlich ein und bekannte sich schuldig: Er muss 1.500 Euro Geldstrafe bezahlen, die zwölf Monate Haft wurden bedingt verhängt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.