Baustelle, Bauarbeiter, Arbeitslosenzahlen
APA/Harald Schneider
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Wirtschaft

Hitze: Arbeitgeber hat Fürsorgepflicht

Temperaturen jenseits von 30 Grad können dazu führen, dass die Arbeitsleistung stark sinkt. Die Arbeiterkammer weist auf die Fürsorgepflicht der Arbeitgeber hin.

Ob 35 oder gar 40 Grad: Dass Arbeitnehmer so etwas wie Hitzeferien haben, ist im Gesetz nicht vorgesehen. Arbeiten bei extremer Hitze lässt die Arbeitsleistung aber sinken, sagt Wolfgang Nigitz, Arbeitnehmerschutzexperte der steirischen Arbeiterkammer: „Das kann bis zu minus 70 Prozent gehen – gleichzeitig steigt auch das Unfallrisiko und die Fehlerhäufigkeit. Es gibt aber nur eine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers: Er ist verpflichtet, für raumklimatische Verhältnisse zu sorgen, dass die Gesundheit des Arbeitnehmers nicht gefährdet ist.“

Kein Recht auf Klimanlage

Der Arbeitgeber muss also sämtliche Maßnahmen ausschöpfen, die die Temperatur senken – beispielsweise in der Nacht lüften, beschatten, Ventilatoren und alkoholfreie Getränke bereitstellen. Für Büroarbeiten gilt, dass die Raumtemperatur zwischen 19 und 25 Grad betragen soll – ein Recht auf eine Klimaanlage hat man nicht, so Nigitz.

Wenn Hitze zum Schlechtwetter wird

Für Bauarbeiter gibt es seit 2013 eine Sonderregelung: Hier kann Hitze sogar zum Schlechtwetter werden. Wenn es im Schatten mehr als 32,5 Grad hat, muss ein kühlerer Alternativarbeitsplatz gefunden werden, oder das Arbeiten im Freien wird überhaupt eingestellt – die Entscheidung dafür liegt beim Arbeitgeber. Wenn wegen Hitze Arbeitsstunden entfallen, gebührt dem Arbeitnehmer eine Entschädigung nach dem Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz.