Ob 35 oder gar 40 Grad: Dass Arbeitnehmer so etwas wie Hitzeferien haben, ist im Gesetz nicht vorgesehen. Arbeiten bei extremer Hitze lässt die Arbeitsleistung aber sinken, sagt Wolfgang Nigitz, Arbeitnehmerschutzexperte der steirischen Arbeiterkammer: „Das kann bis zu minus 70 Prozent gehen – gleichzeitig steigt auch das Unfallrisiko und die Fehlerhäufigkeit. Es gibt aber nur eine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers: Er ist verpflichtet, für raumklimatische Verhältnisse zu sorgen, dass die Gesundheit des Arbeitnehmers nicht gefährdet ist.“
Kein Recht auf Klimanlage
Der Arbeitgeber muss also sämtliche Maßnahmen ausschöpfen, die die Temperatur senken – beispielsweise in der Nacht lüften, beschatten, Ventilatoren und alkoholfreie Getränke bereitstellen. Für Büroarbeiten gilt, dass die Raumtemperatur zwischen 19 und 25 Grad betragen soll – ein Recht auf eine Klimaanlage hat man nicht, so Nigitz.
Wenn Hitze zum Schlechtwetter wird
Für Bauarbeiter gibt es seit 2013 eine Sonderregelung: Hier kann Hitze sogar zum Schlechtwetter werden. Wenn es im Schatten mehr als 32,5 Grad hat, muss ein kühlerer Alternativarbeitsplatz gefunden werden, oder das Arbeiten im Freien wird überhaupt eingestellt – die Entscheidung dafür liegt beim Arbeitgeber. Wenn wegen Hitze Arbeitsstunden entfallen, gebührt dem Arbeitnehmer eine Entschädigung nach dem Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz.