Rettungskräfte beim Einsatz, sie führen eine Tragbahre vom Unfallsort
ORF.at/Christian Öser
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Wirtschaft

Freiwilligen-Tage: Einsatzorganisationen skeptisch

Gibt es einen Einsatz, müssen freiwillige Helfer oft in Sekundenschnelle einrücken und dazu auch ihren Arbeitsplatz verlassen. Die SPÖ will dafür nun einen Anspruch auf fünf Tage Freistellung gesetzlich verankern. Bei Rettung und Feuerwehr ist man skeptisch.

Am Mittwoch brachte die SPÖ einen sogenannten Fristsetzungsantrag auf Dienstfreistellung und Entgeltfortzahlung für ehrenamtliche Helfer von Blaulichtorganisationen im Nationalrat ein, gemeinsam mit FPÖ und Liste Jetzt wurde eine Mehrheit für den Antrag gefunden. Im Katastrophenfall sollen freiwillige Helfer für bis zu fünf Tage eine Entgeltzahlung aus öffentlichen Geldern bekommen. Der Fristsetzungsantrag ermöglicht einen Beschluss bereits am Donnerstag – mehr dazu in Nationalrat: Antragsflut auch am zweiten Plenartag (news.ORF.at).

Für Rotes Kreuz nicht zwingend nötig

Die Reaktion des Roten Kreuz Steiermark fällt eher verhalten aus: Es sei zwar ein positiver Ansatz, die Verankerung der Freiwilligkeit durch besondere Anreize zu schaffen, sagt Werner Weinhofer, Präsident des steirischen Roten Kreuzes, allerdings sei ein gesetzlicher Anspruch auf freie Tage aus Sicht des Roten Kreuzes nicht zwingend nötig, „weil bei uns die Mitarbeiter fixe Dienstzeiten haben“.

So würden die Mitarbeiter die Tage, an denen sie ehrenamtlich tätig sein können, bekanntgeben und dementsprechend zum Dienst eingeteilt. Wie bei der Feuerwehr sei auch hier der Anteil derer, die außerhalb dieser Einteilungen sofort ausrücken müssten, gering und „nur dann gegeben, wenn es wirkliche Katastrophen gibt“, sagt Weinhofer – er verweist etwa auf die Amokfahrt in der Grazer Herrengasse.

„Kann zu Nachteil führen“

Man sehe diese Forderung als Schritt in die richtige Richtung und freue sich, dass über eine Lösung nachgedacht werde, sagt der Sprecher des Bundesfeuerwehrverbands, Andreas Rieger, allerdings fordere man schon seit einiger Zeit eine Entschädigung für den Arbeitgeber: „Die Forderung des Bundesfeuerwehrverbands ist seit vielen Jahren die Einführung eines Bonussystems für den Arbeitgeber, der ehrenamtlich tätige Feuerwehrleute, die bei ihm arbeiten, bei Einsätzen weglässt“, so Rieger.

Der angestrebten Regelung kann er wenig abgewinnen: „Wir halten nichts von einem Bonus für den Arbeitnehmer, da das unter Umständen auch zu einem Nachteil für das Freiwilligenwesen führen kann“, sagt der Bundesfeuerwehrverbandssprecher. Sowohl Rotes Kreuz als auch Feuerwehr äußern die Sorge, ein Arbeitgeber könnte bei der Auswahl seiner Mitarbeiter jene bevorzugen, die nicht in Freiwilligen-Organisationen arbeiten, wenn die Freistellung per Gesetz zum Muss werde.

Schickhofer: „Guter Schritt“

Etwas anders ist die Sicht des steirischen Katastrophenschutzreferenten und Landeshauptmannstellvertreters Michael Schickhofer (SPÖ). „Wenn jetzt die Kraft des Parlaments dafür genutzt wird, sicherzustellen, dass sich unsere Feuerwehrkameradinnen und -kameraden, auch die vielen Freiwilligen der anderen Freiwilligen-Organisationen, im Katastrophenfall nicht mehr Urlaub nehmen brauchen und die Feuerwehr-freundlichen Betriebe die Kosten nicht zu tragen brauchen, ist das ein guter Schritt für unsere Freiwilligen“, ist Schickhofer überzeugt.

Bedenken auch bei der Wirtschaftskammer

Auch in der Wirtschaftskammer äußert man Bedenken – vor allem bei der Finanzierung. Dieses komplexe Thema sei jedenfalls nicht Aufgabe der Übergangsregierung, sagt der steirische Wirtschaftskammerpräsident Josef Herk: „Ich glaube, das braucht Nachhaltigkeit, das muss im Gesamten durchgedacht sein, und auch die große Frage der Finanzierung muss geklärt sein.“ Generell habe man von Seiten der Wirtschaft aber große Wertschätzung gegenüber der Freiwilligkeit, so Herk.