Instrumente auf der Pathologie für eine Leichenobduktion
APA/Helmuth Fohringer
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Chronik

Zu wenige Ärzte: Probleme bei Totenbeschau

Immer weniger Ärzte stehen für eine Totenbeschau zur Verfügung. Die Folge: Angehörige eines Verstorbenen müssen mitunter stundenlang warten, bis die Bestattung den Leichnam übernehmen kann. Noch vor dem Sommer soll eine Gesetzesnovelle in Kraft treten.

Erst am vergangenen Wochenende gab es im Bezirk Graz-Umgebung einen solchen Fall. Mehrere Stunden versuchten die Angehörigen nach dem Tod einer 92 Jahre alten Frau vergeblich einen Arzt zu finden, der die Totenbeschau durchführt. Bei der Bestattung hieß es, man dürfe keinen Leichnam übernehmen, bevor eine solche Totenbeschau nicht durchgeführt worden sei.

„Problem kann heute nicht mehr gelöst werden“

Beim neu geschaffenen, telefonischen ärztlichen Bereitschaftsdienst 1450 bekamen die Angehörigen die Auskunft, man könne dafür keinen Arzt vorbeischicken, schilderte ein betroffener Angehöriger gegenüber dem ORF Steiermark: „Mit der Aussage, ‚heute können wir das Problem nicht mehr lösen‘. Das bedeutet, dass meine Mutter die Nacht im Sterbehaus verbringen muss und zu 99 Prozent erst am nächsten Tag in der Früh oder im Laufe des Vormittages überstellt werden kann.“ Eine extreme Belastung für die ganze Familie, sagte der Betroffene.

Neuer Bereitschaftsdienst bringt Durcheinander

Grundsätzlich sind bei Todesfällen die Gemeinden und somit die Bürgermeister zuständig. Der steirische Gemeindebundpräsident Erwin Dirnberger sagt, bisher hätten die Bürgermeister über den ärztlichen Bereitschaftsdienst Verträge mit den Ärzten abgeschlossen, die dann diese Beschau durchgeführt hätten, bezahlt von den Gemeinden. Der neue Bereitschafsdienst, so Dirnberger, habe dieses System durcheinander gebracht und zu einer unbefriedigenden Situation geführt.

Gesetzesnovelle in Vorbereitung

Eine Lösung, oder zumindest eine Verbesserung, ist laut Dirnberger aber in Sicht und zwar durch eine Novelle des sogenannten Leichenbestattungsgesetzes: „Diese Novelle ist in Ausarbeitung, ich hoffe, dass wir sie noch in der nächsten Landtagssitzung beschließen können“, sagte Dirnberger.

Konkret gehe es darum, dass Bereitschaftsärzte zumindest eine Todesfeststellung durchführen dürfen, sagte Dirnberger: „Jeder Bereitschaftsarzt kann dann die Verbringung anordnen, an einen Ort wo dann die Totenbeschau durchgeführt werden kann. Das wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung.“

Dirnberger richtete aber auch einen Appell an die Ärzteschaft. Auch wenn die Novelle in Kraft tritt, müssen Ärzte mitmachen, denn sonst würden weiterhin Angehörige nach einem Todesfall zum Warten verdammt sein, so Dirnberger.