Bild zeigt Cannabis-Kraut
Wissenschaft

Jus-Seminararbeit zur Cannabis-Legalisierung

Die Forderung nach einer Legalisierung von Cannabis wird immer wieder erhoben. Der Grazer Jus-Student Wolfgang Pöltl veröffentlichte nun als Seminararbeit einen konkreten Gesetzesentwurf.

Derzeit sei der Umgang mit Cannabinoiden (CBD)-Produkten rechtlich ungeklärt, so Pöltl: Es gebe keine gesetzliche Regelung, lediglich einen Erlass der ehemaligen Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) – dieser lasse aber ebenfalls viele Fragen offen, daher müsse es eine eindeutige Regelung geben.

Forderung nach Rechtssicherheit

„Wenn der Gesetzgeber klipp und klar sagt, dass auch das Inverkehrbringen von Cannabinoiden verboten ist, dann wäre es mir auch recht“, sagt Pöltl. Er habe daher an der Uni Graz Professor Meinrad Handstanger gefragt, ob er die Causa im Rahmen einer Seminararbeit bearbeiten dürfe: „Er hat zugestimmt und die Arbeit auch bewertet, und zwar positiv“, so der Jus-Student.

Konkret heißt es in dem Gesetzesentwurf:
„Der Anbau von Hanfpflanzen, samt deren Inhaltsstoffe und/oder Blüten und das Inverkehrbringen, auch zum menschlichen Verzehr ist zulässig, wenn (1) durch die in Verkehr gebrachten Hanfpflanzen samt deren Inhaltsstoffe und/oder deren Blüten durch den menschlichen Verzehr, oder durch die sonstige Anwendung eine Gefahr für die menschliche Gesundheit nicht gegeben ist. (2) Das Herstellen und Inverkehrbringen von Extrakten aus Hanfpflanzen zum menschlichen Verzehr oder für die sonstige Anwendung ist außerdem zulässig, wenn durch den Verzehr oder durch die sonstige Anwendung dieser Extrakte eine Gefahr für die menschliche Gesundheit nicht gegeben ist. (3) Als aus Hanfpflanzen hergestellte Extrakte gelten auch Cannabinoide (CBD)…“

Denkanstoß für Parteien und Ministerium

Er wolle mit seinem Schritt einen Anstoß für eine rasche klare Regelung geben, sagt Pöltl, und er hoffe, dass die zu wählende Regierung sich bald damit befassen werde: „Ich werde den Gesetzesentwurf auch den Parteien übermitteln“, kündigte der Grazer an; dazu werde er ihn auch an das Gesundheitsministerium übermitteln.