Landesgericht Graz
ORF.at/Roland Winkler
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Gericht

Mit Messer Ex-Freundin attackiert: Drei Jahre Haft

Wegen versuchten Mordes ist am Dienstag ein 33-Jähriger in Graz vor Gericht gestanden: Er soll mit einem Messer auf seine Ex-Lebensgefährtin losgegangen sein. Verurteilt wurde er wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung – zu drei Jahren Haft.

Der Prozess begann am Dienstag mit 45 Minuten Verspätung – aufgrund eines Missverständnisses, so der Richter: Es gab ein Problem mit der Ladung des Angeklagten.

Trennung offenbar nicht verkraftet

Der Bosnier war seit 2011 mit seiner Partnerin zusammen, das Paar hat zwei Kinder, vier und fünf Jahre alt. Er sei ein guter Vater gewesen, gab sie zu Protokoll, aber er habe sie beschimpft, geschlagen, bedroht, ihr verboten, die Wohnung zu verlassen, die Reisepässe versteckt. Wegen der Kinder habe sie die Beziehung retten wollen – immer wieder, bis sie laut Staatsanwaltschaft im Herbst 2017 einen Schlussstrich zog. Das wiederum wollte der heute 33-Jährige offenbar nicht wahrhaben.

Sich in den Bauch gestochen

Am 22. November 2018 lauerte er ihr schließlich an ihrem Arbeitsplatz in der Grazer Annenstraße auf: Als sie den Müll in einen Hof bringen wollte, ging er in der Hauseinfahrt auf sie los. „Ich töte dich, ich töte dich“, soll er gerufen und mit einem Steakmesser dreimal in Richtung ihres Oberkörpers gestochen haben. Das Opfer wehrte ihn ab, rannte weg und schrie um Hilfe; der Mann stach sich in den Bauch und wurde dabei leicht verletzt.

„Sie hat nie etwas gesagt“

„Der Staatsanwalt hat ein sehr schwarzes Bild gezeichnet“, bemerkte dann der Verteidiger: Für den Mordversuch „gibt es keinen objektiven Beweis, die Frau hat keinerlei Abwehrverletzungen“. In diese Richtung ging auch die Verantwortung des Beschuldigten, der sich nicht schuldig fühlte: Nach seiner Schilderung war er ein liebevoller Hausmann, während seine Freundin arbeiten ging. Dass sie sich 2017 von ihm trennte, wollte er nicht wahrhaben: „Sie hat nie etwas gesagt“, rechtfertigte er sich.

Am 22. November 2018 wollte er eine Aussprache. „Warum haben sie ein Messer mitgenommen?“, fragte der Richter. „Ich habe mir schon gedacht, dass es nicht mehr in Ordnung kommt. Sie hat mir die Kinder weggenommen“, antwortete der Mann. „Wozu das Messer?“, hakte der Richter nach. „Um mir selbst wehzutun.“

Was dann genau in der dunklen Einfahrt passierte, konnte aber auch am Dienstag objektiv nicht geklärt werden – das Messer fand sich jedenfalls in einer Mülltonne im Hof: Dort hatte es der Angeklagte nach seiner Selbstverletzung hingeworfen. „Ich wollte es nicht auf die Straße werfen“, lautete seine Erklärung. „Wenn man sich umbringen will, hat man andere Sorgen, als dass man die Straße verunreinigt“, bemerkte der Richter.

Unterschiedliche Wahrnehmungen

Generell schienen die Wahrnehmungen des Paares unterschiedlich gewesen zu sein: Die Frau gab an, sich 2017 vom Angeklagten getrennt zu haben – er wiederum erzählte, sie sei 2018 zum Islam konvertiert, und es habe eine Hochzeit nach Scharia-Ritus stattgefunden. An den Hochzeitstag konnte er sich nicht mehr erinnern: „Mai oder Juni“, lautete die vage Angabe.

Drei Monate zuvor war er in der Nervenklinik behandelt worden, weil es ebenfalls einen Vorfall mit einem Messer gegeben hatte – dort konnte er aber den Ärzten glaubhaft versichern, dass er die Trennung überwunden habe, daher wurde er wieder entlassen. Er habe da gelogen, weil er raus wollte, so der Beschuldigte am Dienstag.

Urteil nicht rechtskräftig

Verurteilt wurde der 33-Jährige von den Geschworenen nicht wegen versuchten Mordes, allerdings einstimmig zu drei Jahren Haft wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit, der Staatsanwalt meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.