Nach sieben Jahren Ermittlungen hatte der Prozess im November 2016 begonnen: Straner war von Anfang an in der Sache geständig, eine Bereicherungsabsicht warf ihm die Anklage nicht vor, wohl aber Untreue und Amtsmissbrauch. Er war im März 2017 wegen beider Delikte zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden, der Oberste Gerichtshof hatte das Urteil aber teilweise aufgehoben und wieder zurück ans Landesgericht Leoben verwiesen.
Teilbedingte Freiheitsstrafe
Im zweiten Durchgang wurde Straner nun vom Untreueverdacht im Zusammenhang mit der Therme freigesprochen – der Rest blieb aber an ihm hängen, und so lautet das neue Urteil 21 Monate Freiheitsstrafe, davon werden 14 Monate bedingt nachgesehen. Diese teilbedingte Freiheitsstrafe bezieht sich auf Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Nachlass der Lustbarkeitsabgabe der Diesel-Kinos und mit Dienstverträgen.
Straner nahm Strafe an
Laut seinem Anwalt sei die Strafe angemessen, und daher habe Straner das Urteil auch sofort angenommen. Da die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab, ist das Urteil vorerst aber nicht rechtskräftig.