Landesgericht Graz
ORF.at/Roland Winkler
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Gericht

Identitären-Anhänger zu Haft verurteilt

In Graz ist am Freitag ein Anhänger der rechtsextremen Identitären Bewegung Österreich wegen schwerer Körperverletzung zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Er soll dem Rektor der Uni Klagenfurt einen Stoß in den Bauch versetzt haben.

Im Juli 2018 wurden 17 Identitären-Anhänger in den wesentlichen Punkten mittlerweile rechtskräftig freigesprochen – der tätliche Angriff auf den Klagenfurter Unirektor Oliver Vitouch musste auf Anordnung des Oberlandesgerichts aber neu verhandelt werden: Dabei ging es nur um die Frage, ob der Angeklagte den Rektor erkannt hat – dann hätte er nämlich gewusst, dass sein Angriff einem Beamten gilt, und dieser Sachverhalt wird höher bestraft. Der Beschuldigte hatte bisher stets bestritten, dass er wusste, wem er einen Stoß versetzt hat.

„Er zog die Faust auf und lachte spöttisch“

Das Ganze passierte 2016 im Zuge einer Aktion der Identitären, die ein Student als Zeuge als „sehr beängstigend“ beschrieb: Die Aktionisten stürmten mit Megafon in den Hörsaal, waren teilweise vermummt und stellten eine Steinigung nach. Der Rektor kam dazu und wollte den Tumult beenden, fand jedoch kein Gehör.

„Ich habe einen Mann, der offenbar Schmiere stand, am T-Shirt festgehalten und gesagt, wir warten jetzt auf die Polizei“, erzählte der Zeuge. Doch der Aktivist riss sich los, „also habe ich den Nächsten an der Lederjacke gepackt“. Doch dieser „zog die Faust auf und lachte spöttisch“, beschrieb der Rektor: „Dann hat er mir in die Bauchgegend geboxt, und ich habe ihn losgelassen. Die ganze Gruppe ist johlend davongelaufen.“

„Der Rektor war ein richtiges Feindbild für die Identitären, ich glaube dem Angeklagten nicht, dass er ihn nicht erkannt hat“, meinte der Staatsanwalt. Der Verteidiger merkte an, dass dieser ganze Sachverhalt im Hauptprozess gar keine Rolle gespielt habe. „Das Recht ist immer flexibel“, konterte der Richter, sprach den Identitären-Sympathisanten schuldig und verhängte sechs Monate bedingte Haft; außerdem ordnete er Bewährungshilfe an, „damit ich Sie sich unter Kontrolle habe“.

Urteil nicht rechtskräftig

Sowohl Staatsanwalt als auch Verteidigung kündigten sofort Berufung an, auch gegen den Bewährungshelfer verwehrte sich der Angeklagte – das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.