Prozess um den tödlichen Bootsunfall am Wörthersee in Kärnten am Donnerstag, 19. April 2018, am Landesgericht Klagenfurt.
APA/GERT EGGENBERGER
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Gericht

Urteil um tödlichen Bootsunfall bestätigt

In der Berufungsverhandlung nach einem Bootsunfall am Wörthersee ist am Dienstag das Urteil gegen einen 46-Jährigen wegen grob fahrlässiger Tötung bestätigt worden. Die Haftstrafe wurde jedoch – aufgrund der langen Verfahrensdauer – heruntergesetzt.

Der 46 Jahre alte angeklagte Bootslenker – ein Medienmanager aus Niederösterreich – war vom Landesgericht Klagenfurt wegen grob fahrlässiger Tötung zu zehn Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Wegen der langen Verfahrensdauer hat das Oberlandesgericht die Strafe am Dienstag auf neuneinhalb Monate herabgesetzt. Inhaltlich hatte der Berufungssenat am Ersturteil keine Zweifel.

Gutachten nicht mangelhaft

Das Gutachten des Sachverständigen zum Unfallhergang, so das Landesgericht, sei nicht mangelhaft. Angeklagter und Verteidigung hatten in ihrer Berufung auf 40 Seiten vor allem die Methodik des Gutachters kritisiert: Dieser habe bei Messfahrten am Wörthersee nur Kreisfahrten durchgeführt, die mit dem tatsächlichen Manöver nichts zu tun hätten. Auch seien Beweisanträge zu Unrecht abgewiesen worden.

Die vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Graz betonte in ihrer Urteilsbegründung, der Gutachter habe plausibel erklären können, dass es technisch gar nicht möglich sei, dass das spätere Opfer von hinten ins Lenkrad gegriffen und so das gewagte Manöver durchgeführt habe, wie von dem 46-Jährigen behauptet. Weiters komme erschwerend dazu, dass der Angeklagte erst später und nicht sofort gegenüber der Polizei diese Version ins Treffen geführt habe.

Schuldspruch wegen grob fahrlässiger Tötung bestätigt

Das Oberlandesgericht bestätigte somit den Schuldspruch wegen grob fahrlässiger Tötung. Der Bootslenker habe durch seine Fahrweise unter Alkoholeinfluss verschuldet, dass sein gleichaltriger Freund über Bord geschleudert und mit dem Kopf in die Schiffschraube geraten ist.

Der Angeklagte selbst bekannte sich auch vor dem Höchstgericht nicht schuldig. Moralisch spüre er aber eine gewisse Schuld, da er alkoholisiert das Hochgeschwindigkeitsboot gelenkt habe. Die „an den Haaren herbeigezogene“ Unfallversion des Gutachters könne er aber nicht so stehen lassen – auch aus Rücksicht auf seine Kinder, die nicht glauben sollen dass sich der Unfall so ereignet habe.

„Signal an die Allgemeinheit“

Am Ende der Berufungsverhandlung betonte die vorsitzende Richterin, man müsse auch ein Signal an die Allgemeinheit richten, dass solche groben Sorglosigkeiten Folgen haben.