Landesgericht Graz
APA/Markus Leodolter
APA/Markus Leodolter
Gericht

Ex-Wasserrettungschef freigesprochen

In Graz hat sich erneut der Ex-Chef der Österreichischen Wasserrettung in der Steiermark vor Gericht verantwortet, weil er Förderungen für einen Bootskauf bezogen hatte, der nie stattfand. Am Dienstag wurde er freigesprochen.

Vor einem Jahr war der Mann wegen Fördermissbrauchs schuldig befunden worden – das Oberlandesgericht hob das Urteil jedoch auf. Am Dienstag wurde der Prozess um das nie gekaufte Rettungsboot für die Wasserrettung, das von der Stadt Graz mit 40.000 Euro gefördert worden war, fortgesetzt.

Dass der Mann das Boot nicht kaufte, weil das dafür benötigte Bootshaus noch nicht gebaut war, befand der Erstrichter als Fördermissbrauch – er verurteilte den ehemaligen Leiter der Österreichichen Wasserrettung in der Steiermark zu 15.000 Euro Strafe und 40.000 Euro Schadenersatz.

„Eine Täuschung hat nie stattgefunden“

Ursprünglich hatte der Staatsanwalt schweren Betrug angeklagt – diesen Punkt wollte das Oberlandesgericht nochmals genau überprüft haben. Am Nachmittag wurde der Angeklagte von allen Vorwürfen freigesprochen. „Eine Täuschung hat nie stattgefunden“, war sein Verteidiger überzeugt. Es sei im Gespräch mit der Stadt Graz immer klar gewesen, dass das Boot erst gekauft wird, wenn der nötige Unterstand vorhanden sei.

Bei der finanziellen Gebarung gingen die Meinungen auseinander: Der Beschuldigte gab an, er habe die 40.000 Euro guten Gewissens für laufende Zahlungen verwendet, da noch zwei jährliche Basisförderungen des Landes zu je 51.000 Euro ausständig gewesen seien, mit denen der Bootskauf hätte finanziert werden können.

Rücktritt im Jahr 2014

Vor fünf Jahren trat der Wasserrettungschef jedoch zurück – und das Projekt platzte: Bis heute gibt es weder dieses Boot noch das Bootshaus. „Wirtschaftlich betrachtet waren die 40.000 Euro immer da“, betonte der Verteidiger. „Es war jedem klar, dass ich zum damaligen Zeitpunkt kein Boot kaufen konnte, weil das Bootshaus nicht fertig war“, rechtfertigte sich der Ex-Wasserrettungschef.

Rückzahlungsforderung vor zwei Wochen

„Haben Sie etwas von der Sache mitbekommen?“, wollte der Richter von einer der Nachfolgerinnen des Mannes wissen, die als Zeugin geladen war. „Nicht wirklich, wir hatten nur sporadisch Sitzungen.“ Mit den Unterlagen sei das auch so eine Sache gewesen: „Wir haben die Buchhaltung in Schachteln bekommen“, erzählte sie. „Warum wurde das Boot nie gekauft?“, fragte der Vorsitzende. „Weiß ich nicht, ich habe das mit dem Bootshaus nie durchschaut“, antwortete die Zeugin.

Die Rückzahlung der Förderung wurde erst „jetzt, vor 14 Tagen“, seitens der Stadt gefordert. „Und, zahlen Sie zurück?“, hakte der Richter nach. „Weiß ich noch nicht, wir haben das einem Anwalt übergeben“, kam die Antwort.