Chalkidiki
Pixabay
Pixabay
Chronik

Falschparkerin sitzt in Griechenland fest

Ihren alljährlichen Griechenland-Urlaub dürfte sich eine 76-jährige Grazerin anders vorgestellt haben: Nach einem Parkdelikt wurde ihr das Auto abgenommen. Vor 20. September soll sie es laut Behörden nicht mehr zurückbekommen.

Weil der Wagen der 76-Jährigen und ihres Mannes in Nea Kallikratia angeblich eine Behindertenrampe blockiert habe, nahmen die griechischen Behörden der Frau Kennzeichen, Führerschein und Zulassung ab. Diese würde sie mit ihrem Citroen am 20. September wieder erhalten.

„Medikamente reichen nicht“

Bereits am 19. August sollte die Frau allerdings ihre Heimreise von Chalkidiki antreten – die Rückreise per Fähre nach Venedig ist gebucht und bezahlt – und: „Meine Medikamente reichen auch nur bis dahin und ich bin gehbehindert. Im Oktober werde ich an der Hüfte operiert“, schildert die Pensionistin.

Seit 25 Jahren verbringt die Familie ihren Urlaub in einer Ferienwohnung in Nea Kallikratia, „aber so etwas ist uns noch nie passiert“: Die Behörden hätten sich trotz aller Bitten unnachgiebig gezeigt. Laut ARBÖ gibt es in Griechenland seit Mitte 2018 strenge Verkehrsstrafen; in diesem Fall wurde zwar keine Geldstrafe verhängt – die Buße ist daher das 60-tägige Stilllegen des Pkw.

Erneuter Flug nach Griechenland

Auf Vermittlung des Automobilklubs hat sich nun auch die österreichische Botschaft eingeschaltet. Über einen Anwalt versucht man, doch noch ein Einlenken der griechischen Behörden zu erwirken.

Sollte das nicht gelingen, wird dem Paar nichts anderes übrigbleiben, als die Zeit bis zum 19. August mit einem ihnen zur Verfügung gestellten ARBÖ-Leihauto zu genießen, so gut es eben geht, und mit diesem dann die Heimreise via Fähre anzutreten. Danach müsste der Mann wieder nach Griechenland fliegen, um den Citroen abzuholen.