Landesgericht Graz
APA/Markus Leodolter
APA/Markus Leodolter
Gericht

Versuchter Mord an Polizisten: 12 Jahre Haft

Weil er mit einem Schraubenzieher auf einen Polizisten eingestochen haben soll, hat sich ein 38-Jähriger am Dienstag am Grazer Straflandesgericht verantworten müssen. Er wurde wegen versuchten Mordes nicht rechtskräftig zu zwölf Jahren Haft verurteilt.

Der 38 Jahre alte Angeklagte wurde im Gerichtssaal von vier Polizeibeamten bewacht, er trug einen Bauchgurt, seine Hände waren vorne am Körper fixiert – ihm wird von der Staatsanwaltschaft das Verbrechen des versuchten Mordes zur Last gelegt. Im Dezember des Vorjahres soll der Steirer seine Nachbarn auf beängstigende Art und Weise bedroht haben: „Ich schlitz euch alle auf“, soll er unter anderem gerufen haben. Zwei Hausbewohner haben schließlich den Polizeinotruf gewählt.

Um die polizeiliche Amtshandlung zu verhindern, habe er gedroht – „Ich stich euch Kieberer ab!“ – und einem Beamten mit einem 15 Zentimeter langen, spitzen Schlitzschraubenzieher mit hoher Intensität zweimal in die Halsgegend gestochen.

Polizist trug Stichschutzweste

Zur Tötung sei es nur deshalb nicht gekommen, weil der Polizist eine selbst gekaufte Stichschutzweste getragen habe, so die Staatsanwältin. Auch nach seiner Verhaftung habe der Mann mehrfach Polizisten bedroht und sich den Amtshandlungen widersetzt – und schließlich auch seine Zelle angezündet, wobei er schwer verletzt wurde.

Der Verteidiger – er ist gleichzeitig auch der gerichtliche Erwachsenenvertreter, sprich Sachwalter, den der Angeklagte einige Monate vor der Tat selbst angefordert hatte – wisse nicht, wie sich der Angeklagte verantworten wird, sagte er; sein Mandant habe jedes Gespräch verweigert. Er stellte in den Raum: Das Spannende sei, was sich im Kopf des Angeklagten abgespielt habe, ob er den Inspektor wirklich ermorden wollte, oder ob es eine absichtliche schwere Körperverletzung war.

„Es bleibt aber offen, ob ich zugestochen habe“

Schließlich war der Angeklagte an der Reihe: Er gab Beschimpfungen und Widerstand gegen die Staatsgewalt zu, „es bleibt aber offen, ob ich zugestochen habe“, so der Angeklagte. Er habe am Tattag fast drei Liter Wein konsumiert. Der Polizeibeamte könnte sich die Stiche selbst zugefügt haben und es ihm in die Schuhe schieben.

Auf die Frage, warum er in der Einvernahme gesagt habe, er habe zugestochen und das Protokoll auch unterschrieben habe, sagte er am Dienstag aus – er habe das bei der Einvernahme nicht gesagt, „schreiben kann man viel, wenn der Tag lang ist“. Der Polizist bestätigte indes den Bericht der Staatsanwältin.

Urteil nicht rechtskräftig

Am Nachmittag wurde der Angeklagte wegen versuchten Mordes zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Außerdem muss er zusätzlich elf Monate in Haft, die bei seinen Vorstrafen bedingt nachgesehen worden waren. Der Verteidiger kündigte Rechtsmittel an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.