Der Angeklagte am Mittwoch, 21. August 2019, vor Beginn des Prozesses wegen Mordversuchs und Brandstiftung am Landesgericht in Leoben
APA/INGRID KORNBERGER
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Gericht

Mordversuch-Prozess in Leoben: 20 Jahre Haft

Ein 55-jähriger Rumäne ist am Donnerstag im Landesgericht Leoben wegen versuchten Mordes und versuchter Brandstiftung inklusive seiner noch anhängigen Vorstrafen zu 20 Jahren Haft verurteilt worden.

Seit Mittwoch stand der Mann wegen Mordversuchs und Brandstiftung vor Gericht. Der Rumäne wurde für schuldig befunden, im März seine Arbeitgeber im Bezirk Murtal mit Benzin übergossen und angezündet zu haben. Eine Frau erlitt dabei schwere Verletzungen.

Der Rumäne bekannte sich zur Tötungsabsicht am Mittwoch nicht schuldig: Er habe dem Mann nur Angst machen wollen. Jahrelang habe er für den Landwirt aus Obdach gearbeitet, als Holz- und Hilfsarbeiter. Gezahlt worden sei immer schwarz. Und obwohl er immer wieder auf die Anmeldung bei der Sozialversicherung gedrängt habe, sei das nie geschehen.

Mehrere Vorfälle

Da der Rumäne mehrmals illegal nach Österreich eingereist war, hatte er ein Aufenthaltsverbot bekommen. Als er wieder einmal abgeschoben wurde, drohte er damals schon bei der Polizei, er werde das Haus seines Arbeitgebers niederbrennen, zuerst ihn töten und dann sich selbst. Bereits im Vorjahr hatte der Rumäne eine nicht brennende Benzinflasche in das Haus geworfen und das Ehepaar bedroht, wofür er auch verurteilt wurde.

Heuer am 10. März ging der Arbeiter wieder zum Haus seines ehemaligen Chefs, um wieder die Sozialversicherung zu fordern – mit dabei hatte er eine Benzinflasche und einen Stock –, und laut Staatsanwältin auch die Absicht, das Ehepaar töten zu wollen. Er habe beide mit Benzin besprüht und angezündet, das Vorhaus brannte. Nur durch die Löschversuche ihres Mannes habe die brennende Frau überlebt.

Opfer belasteten Angeklagten schwer

Die Opfer dagegen belasteten ihren ehemaligen Hilfsarbeiter schwer. Er habe vor allem die Landwirtin mit Absicht in Flammen gesetzt. Die Frau überlebte mit schweren Verbrennungen. Der psychiatrische Gutachter attestierte dem Angeklagten eine kombinierte Persönlichkeitsstörung. Zum Tatzeitpunkt war er allerdings zurechnungsfähig.

Unter Tränen

Die Landwirtin schilderte am Mittwoch den Hergang anders als der Angeklagte: „Nach den Vorfällen im Vorjahr haben mein Mann und ich uns eine Gaspistole und zwei Pfeffersprays besorgt, aber die Polizei sagte, dass wir ihm nichts tun dürfen.“ Dann begann die Obersteirerin zu weinen und versuchte mit gebrochener Stimme, den Ablauf darzustellen: „Mein Mann und ich waren allein zu Hause, als Nachbarn anriefen und sagten, dass der Jonny kommt. Ich wurde so nervös, ich konnte nicht den Notruf am Handy wählen.“

Die Frau sei dann mit dem Pfefferspray in der Hand Richtung Haustür: „Da hörten wir schon, wie er die Scheiben einschlug“, schluchzte sie. Als sie die Tür öffnete, habe der Beschuldigte sie mit Benzin besprüht und sie angezündet. Der Landwirt schilderte zum Teil unter Tränen, dass er die Pistole nicht laden konnte und seine Frau schreien hörte: „Ich brenn’, ich brenn.“ Er habe nur noch rote Flammen gesehen und dann sprühte der Rumäne der Frau noch einmal gezielt Benzin entgegen. „Wenn ich den Pfefferspray nicht gehabt hätte, wären meine Frau und ich jetzt unter Umständen tot“, zeigte sich der Landwirt mit beschlagener Stimme überzeugt. Er selbst hatte bei dem Angriff Verletzungen an der Hand davongetragen.

Einweisung in Anstalt

Der psychiatrische Gutachter attestierte dem Angeklagten eine kombinierte Persönlichkeitsstörung. Zum Tatzeitpunkt war der Mann allerdings zurechnungsfähig. Die Geschworenen stimmten für schuldig: Der Rumäne wollte die Landwirtin töten und ihren Mann schwer verletzen. Außerdem hatten die Geschworenen keinen Zweifel daran, dass er auch die versuchte Brandstiftung begangen hatte.

Der Richtersenat einigte sich auf 19 Jahre und einen Monat Haft. Außerdem lebten die bedingt nachgesehenen Vorstrafen des 55-jährigen wieder auf, weshalb er nun insgesamt 20 Jahre ins Gefängnis muss. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Der 55-Jährige wurde in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.