Frau packt Koffer in einem Hotel
terovesalainen – stock.adobe.com
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Tourismus

AK: Großteil der Reisebeschwerden über Flüge

Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Steiermark hatten heuer bisher rund 780 Anfragen rund um Onlinebuchungen, Flug- oder Pauschalreisen zu bearbeiten. Weit mehr als die Hälfte betraf Flugverspätungen und -ausfälle.

„Die Anfragen, vor allem bei den Flugreisen, sind wieder gestiegen“, schildert Bettina Schrittwieser, Leiterin des AK-Konsumentenschutzes. Rund 400 Anfragen gab es von Mai bis Mitte August allein zu diesem Thema. Von den etwa 290 Beschwerden bei Pauschalreisen betrafen ebenfalls zwei Drittel Flugverspätungen bzw. -annullierungen und damit einhergehend Schadenersatzansprüche. Insgesamt behandelte der AK-Konsumentenschutz seit Jänner etwa 620 Flugreise-Anfragen.

113.000 Euro Schadenersatz

Waren es im Sommer 2017 noch 45.000 Euro an Schadenersatzleistungen, die die AK Steiermark für Betroffene von Reiseunannehmlichkeiten zurückholte, so stieg der Wert nun aufs Doppelte an: „Diesen Sommer haben wir bisher über 113.000 Euro an Entschädigungen gefordert, davon sind schon mehr als 55.000 Euro gezahlt worden“, so die AK-Expertin. Die Schadenersatzleistungen betragen pro Person zwischen 250 und 600 Euro.

Verschlechterung prognostiziert

Generell würden die Klagen sämtliche Fluglinien betreffen, so die Konsumentenschützerin: „Die Flugverspätungen und -ausfälle nehmen massiv zu. Das wird noch schlimmer werden. Die Flughäfen werden nicht größer, die Fluglinien kalkulieren sehr eng, der Preisdruck ist groß.“ Reisende würden vor allem an deutschen und spanischen Flughäfen öfter „hängen bleiben“.

Mehr Beschwerden über Ferienwohnungen

Die Beschwerden wegen Online-Buchungen sind diesen Sommer leicht gestiegen – von 74 auf 90. Dabei standen vor allem Fragen zu abgebrochenen Buchungen, falscher Datumseingabe oder fehlender Verständigung bei verspäteten Flügen an. Einen Qualitätsanstieg der Angebote am Urlaubsort lassen die seit Jahren rückläufigen Beschwerden wegen schmutziger Hotels oder Zimmer falscher Kategorie vermuten. „Mittlerweile betrifft es eher Ferienwohnungen in unterer Kategorie. Denn auch bei einem Drei-Stern-Haus darf der Draht nicht aus der Steckdose stehen“, stellte die Konsumentenschützerin klar.