Landesgericht Graz
APA/Markus Leodolter
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Gericht

Vater erstickt: Sohn im Herbst vor Gericht

Ein 55-jähriger Deutscher muss sich am 4. Oktober in Graz wegen Mordes an seinem eigenen Vater verantworten. Der Mann soll den 82-Jährigen am 10. Juli 2018 in Voitsberg mit einem Polster erstickt haben. Der Beschuldigte stritt die Tat bisher ab.

Der 82-Jährige hatte zusammen mit seinem Sohn gewohnt. Dieser rief auch am 10. Juli den Arzt und bat um eine Totenbeschau. Der Mediziner vermerkte einen natürlichen Tod und gab die Leiche zur Bestattung frei.

Obduktion nach Anzeige der Stieftochter

Am 21. Juli zeigte dann aber die Stieftochter des 82-Jährigen bei der Polizei in Salzburg an, dass sie „betreffend des Ablebens ihres Stiefvaters Zweifel habe“. Sie vermutete, dass ihr Stiefbruder mit dem Ableben des Vaters etwas zu tun hatte.

Die Staatsanwaltschaft veranlasste eine Obduktion und holte dafür den Leichnam, der bereits zu einem Krematorium gebracht worden war, wieder ab. Bei der Obduktion erhärtete sich der Verdacht auf Fremdverschulden.

55-Jähriger als gefährlich eingestuft

Der 55-jährige Sohn wurde Ende Juli 2018 festgenommen und streitet bisher ab, etwas mit dem Tod seines Vaters zu tun zu haben. Er war während seiner Zeit in der U-Haft verhaltensauffällig: Er zeigte beispielsweise alle Justizorgane, die mit ihm zu tun hatten, an, schilderte Sprecher Hansjörg Bacher.

Deshalb sei ein psychiatrisches Gutachten erstellt worden. Aus diesem geht hervor, dass der Beschuldigte geistig abnorm ist und eine kombinierte Persönlichkeitsstörung vorliegt. Zum Tatzeitpunkt soll er aber zurechnungsfähig gewesen sein. Der Sachverständige stufte den 55-Jährigen als gefährlich ein. Der Beschuldigte ist bereits wiederholt vor Gericht gestanden, unter anderem war ihm eine versuchte schwere Nötigung gegen den Sachwalter seines Vaters in Graz vorgeworfen worden.