Gericht

Steirerin nach tödlichem Autounfall verurteilt

Eine Steirerin ist am Freitag in Graz wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Die Frau war mit ihrem Auto frontal in einen anderen Wagen gekracht – der andere Lenker war sofort tot.

Der Unfall ereignete sich im Vorjahr zwei Tage vor Weihnachten am Autobahnzubringer Mooskirchen in der Weststeiermark: Zeugen gaben an, dass die Angeklagte sehr schnell gefahren war und auf die linke Fahrbahn geriet, andere Autofahrer sprachen davon, dass die tief stehende Sonne stark geblendet und die Sicht eingeschränkt habe. Die Angeklagte selbst erklärte, sich nicht schuldig zu fühlen und sich an gar nichts erinnern zu können.

Langwieriges Gutachter-Geplänkel

Der Gerichtsgutachter ging davon aus, dass die Frau mit mindestens 130 km/h – in einer 100er-Beschränkung – unterwegs war, unbestritten war auch, dass ihr Auto auf die Gegenfahrbahn geraten war. Trotzdem brachte die Verteidigung einen eigenen Gutachter mit, der zweieinhalb Stunden mit seinem Kollegen diskutierte: Dabei ging es um die Verbiegungsgrade, Auslaufspur der Batterie und welche Auswirkung die am Straßenrand befindlichen Büsche und Bäume hatten. Der Sinn dieses Geplänkels war auch der Richterin nicht ganz klar: „Sie haben von Anfang an versucht, alles zu verdrehen und anders darzustellen“, meinte sie schließlich in Richtung Verteidigung. „Das ist eine Frechheit für das Opfer“, setzte die Staatsanwältin nach.

Geldstrafe und sechs Monate bedingte Haft

„Es geht mir nicht darum, den Verstorbenen zum Täter zu machen. Objektive Werte waren aber nicht da, und für mich war das alles nicht mit Sicherheit feststellbar“, meinte die Verteidigerin. Die Richterin sah das anders und verurteilte die 32-Jährige wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 960 Euro und sechs Monaten Haft, die aber bedingt verhängt wurden. Die Angeklagte erbat sich Bedenkzeit, das Urteil ist nicht rechtskräftig.