Gericht

Dschihadisten-Prozess: Vereinsobmann am Wort

In Graz ist am Mittwoch der Prozess gegen sechs mutmaßliche Dschihadisten fortgesetzt worden. Am dritten Verhandlungstag wurde der Obmann jenes muslimischen Linzer Glaubensvereins befragt, mit dem alle Beschuldigten in Verbindung stehen.

Den Angeklagten wird neben den Verbrechen der terroristischen Vereinigung und kriminellen Organisation zum Teil auch das Bilden einer staatsfeindlichen Verbindung vorgeworfen. Der Hauptangeklagte soll in einem Linzer Glaubensverein und bei Gastvorträgen junge Männer radikalisiert haben.

„Das ist gar nicht wahr“

Bisher stand eben jener Hauptangeklagte im Mittelpunkt der Befragungen – mehr dazu in Dschihadistenprozess in Graz hat begonnen und in Dschihadistenprozess: Alle Vorwürfe „Lüge“, am Mittwoch sagte nun der zweite Beschuldigte aus: Er war als Obmann in dem Glaubensverein tätig, den der Hauptangeklagte gegründet hatte.

„Wer ist in dem Verein die Hauptperson?“, wollte die Richterin wissen. „Alle Mitglieder“, antwortete der Angeklagte, der sich nicht auf die Person des Predigers festlegen wollte, um den sich auch die nächste Frage drehte: „Haben Sie jemals gehört, dass er für den Dschihad geworben hat?“. „Nein, wenn ich das Wort gehört hätte, hätte ich den Verein verlassen“, gab sich der Befragte entrüstet. Noch vehementer wurde er, als die Vorsitzende ihn fragte, ob er von der Spendenaktion für einen Kämpfer der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) gewusst hat: „Bei uns sammelt man für solche Leute nicht, ich war nicht in Österreich und habe keine Ahnung, und das ist gar nicht wahr“, brach es aus ihm heraus.

„Das stimmt nicht, das habe ich nie gesagt“

Der Staatsanwalt konfrontierte ihn allerdings mit Aussagen, die der Obmann bei der Polizei getätigt hatte und die etwas anders klangen. „Ich glaube an die Scharia, das ist das Gesetz Allahs“, gab er laut Protokoll an. „Das stimmt nicht, das habe ich nie gesagt“, meinte er, relativierte dann aber: „Ich habe etwas anderes gemeint, das ist falsch aufgeschrieben worden.“

„Das steht nicht drin“

Ein andere Aussage von ihm war: „Es gibt Gläubige und Ungläubige“. Dazu interessierte den Ankläger: „Was schreibt die Scharia vor im Umgang mit Ungläubigen?“ Als der Befragte sich nicht konkret äußern wollte, setzte der Ankläger fort: „Man soll sie auffordern, sich dem Islam anzuschließen und wenn nicht, soll man sie töten.“ „Das steht nicht drin“, wehrte der Mann ab. „Sie sind der Obmann eines Vereins, den ich für gefährlich halte und der Salafismus vertritt“, war der Staatsanwalt überzeugt.

„Nein, nicht gewusst“

Dann kamen erneut die T-Shirts mit IS-Flagge zur Sprache, die jugendliche Ringkämpfer im Verein getragen hatten: „Diese schwarze Flagge hat eine ganz bestimmte Bedeutung“, erklärte der Ankläger. „Für uns nicht“, meinte der Befragte. „Sie haben also nicht gewusst, dass der IS sie verwendet?“, hakte der Staatsanwalt nach. „Nein, nicht gewusst“, bestätigte der Angeklagte – er gehört zu jenen Beschuldigten, denen auch Bildung einer staatsfeindlichen Verbindung vorgeworfen wird.

„Ich habe das erst von der Polizei erfahren“

Am Nachmittag wurde dann der Schriftführer des Linzer Glaubensvereins befragt. Sein Bruder kämpfte in Syrien für die Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) und wurde mittlerweile verurteilt, der Angeklagte selbst hatte die schwarze IS-Flagge auf die Facebook-Seite des Vereins gestellt, angeblich ohne um die Bedeutung zu wissen. „Ich habe das erst von der Polizei erfahren“, beteuerte er.

Die IS-Flagge, die seit zwei Tagen im Verhandlungssaal Thema ist, soll sich nicht auf der Homepage des Glaubensvereins, sondern auf der Facebook-Seite befunden haben – an dem Bild selbst besteht kein Zweifel, der Angeklagte leugnete auch nicht, dafür verantwortlich zu sein. „Ich habe erst 2014 von der Polizei erfahren, dass das die offizielle Flagge des IS ist und habe sie gleich weggetan“, rechtfertigte er sich. Er ist unter anderem wegen staatsfeindlicher Verbindung angeklagt.

Keinen Kontakt mehr

Das Gericht interessierte sich auch für seinen Bruder, mit dem er nach eigenen Angaben keinen Kontakt mehr hat. Angeblich wollte dieser nur nach Syrien gehen, „um Flüchtlingen zu helfen“. Tatsächlich kämpfte er für den IS, wofür er auch zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde. Der Schriftführer sagte aus, er habe nicht einmal gewusst, ob der Bruder beim IS überhaupt gekämpft habe. „Ein junger Mann wird nicht zum IS gehen, um Buchhalter zu werden, halten Sie uns doch nicht alle für blöd“, platzte der beisitzenden Richterin der Kragen. „Die Arbeit wird sicher aufgeteilt werden“, war der Angeklagte überzeugt. „Ja, die einen kämpfen und die anderen reden vom Kampf“, ergänzte ein anderer Richter.

Ein Kalifat aufgrund des islamischen Rechts finde er grundsätzlich gut, meinte der Angeklagte, „aber ich glaube, dass das in Österreich nie kommt“. In Arabien wäre es vielleicht möglich, überlegte er.

„Ich habe nie überlegt“

Angeklagt ist bei ihm auch das Faktum Terrorismusfinanzierung, weil er seinem Bruder 200 Euro geschickt hat. Für ihn kaufte er auch ein Zielfernrohr, das der Scharfschütze dringend brauchte: „Er hat mir geschrieben, ich soll es bei ebay kaufen. Ich habe nie überlegt, was er damit macht.“ „Was haben Sie geglaubt, was er mit einem Zielfernrohr für ein Scharfschützengewehr macht?“, fragte die Richterin „Ich habe gedacht, er wird es verkaufen“, lautete die Antwort.

„Ich habe nicht geschaut“

Dass er selbst mehrere Schriften von radikal-islamischen Autoren heruntergeladen hatte, sei mehr oder weniger zufällig passiert, erklärte er dem Gericht. „Das waren so viele Seiten, ich habe nicht geschaut, was da alles mitgekommen ist“, erklärte er. „Da hätten dann ja auch Kinderpornos dabei sein können“, gab die Richterin zu bedenken.

Der Prozess wird am 1. Oktober mit der Befragung weiterer Angeklagter fortgesetzt, für 2. Oktober sind bereits Zeugen geladen.