Senioren-Paar auf einer Parkbank
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Chronik

Neue Förderinitiative für Generation 65+

Das Land Steiermark unterstützt 2020 Gesundheitsförderungs-Projekte für die Zielgruppe 65 plus: 200.000 Euro werden für neue innovative Ideen zur Verfügung gestellt. Projektanträge können ab sofort beim Gesundheitsressort des Landes eingereicht werden.

Bewegung, gesunde Ernährung und ein abwechslungsreiches Sozialleben fördern die Gesundheit. Generell gebe es zwar viele Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, allerdings zu wenige Angebote speziell für die Zielgruppe 65 und älter, heißt es aus dem Gesundheitsressort. Gesundheits-Landesrat Christopher Drexler (ÖVP) hat daher eine neue Förderschiene initiiert, die die Gesundheit der älteren Generation fördern und die Lebensqualität verbessern soll.

Entsprechende Projekte müssen von Gemeinden oder Organisationen selbst entwickelt werden und genau bei den Gesundheitsbedürfnissen der Menschen vor Ort ankommen. "Erfolgreiche Initiativen können durchaus beispielgebend für die ganze Steiermark sein. Denn unser Ziel ist, dass die Steirerinnen und Steirer so lang wie möglich fit und gesund leben können“, betont Drexler.

Ernährung, Bewegung und seelische Gesundheit im Fokus

Die maximale Förderhöhe pro Jahr und Projekt liegt bei 40.000 Euro. Insgesamt werden 200.000 Euro zur Verfügung gestellt. Wer zu den Themenbereichen „Ernährung und Bewegung“, „Gesundes Leben in der Gemeinde“ oder „Gute seelische Gesundheit“ Ideen hat, kann diese bis 31. Dezember beim Gesundheitsressort des Landes einreichen.

Von 15. Februar 2020 bis 31. Dezember 2020 sollen die eingereichten und schließlich ausgewählten Maßnahmen im Rahmen von Pilotprojekten in der Steiermark erprobt werden. Auf Basis der Erfahrungen aus diesen Pilotprojekten soll die genaue Ausgestaltung dieser speziellen Förderschiene für die Jahre 2021 und 2022 entschieden werden.

Mindestens zwei Kooperationspartner

Die Hauptzielgruppe des Projektes sind Menschen ab 65 Jahren, die in der Steiermark wohnhaft sind und selbstständig leben. Bei den Projektanträgen wird vorausgesetzt, dass die Organisation, die einen Förderantrag einreicht, mindestens eine weitere Organisation als Kooperationspartner für die Projektumsetzung mit an Bord hat, die aktiv in die inhaltliche Entwicklung und Umsetzung der Maßnahmen eingebunden sein soll – so kann zum Beispiel ein Verein zusammen mit einer Gemeinde ein Projekt einreichen.