Seit den 70er-Jahren wurde Glyphosat als Wirkstoff zur Unkrautbekämpfung unter dem Namen „Roundup“ verkauft – mit dem Inkrafttreten des Glyphosatverbotes im Jänner 2020 ist in Österreich Schluss damit. Für das Verbot, das im Juli 2019 im Parlament verabschiedet wurde, war die Zustimmung durch die EU-Kommission in Brüssel notwendig, diese kam in Form eines Einspruchverzichts.
Rahmenbedingungen teilweise unklar
Nachdem die EU die Verwendung von Glyphosat bis 2022 verlängerte, fürchte man unter anderem die Möglichkeit eines Vertragsverletzungsverfahrens, so Arno Mayer von der Landwirtschaftskammer Steiermark: „Es ist so, dass das Schreiben der Europäischen Kommission laut Einschätzung der Juristen leider einige rechtliche Unklarheiten aufweist, und das ist natürlich eine schwierige Situation für unsere Landwirte, weil die brauchen verlässliche Rahmenbedingungen. Die brauchen eine Rechtssicherheit, wenn sie Pflanzenschutzmittel einsetzen.“
Landwirte fordern gleiche Regeln für alle
Darüber hinaus sehe man die Möglichkeit eines Wettbewerbsnachteils, betont Mayer: „Unsere Landwirte sind natürlich auch bedacht, dass sie die gleichen Möglichkeiten haben wie der Mitbewerber, der unter Umständen nur 20 Kilometer auf der anderen Seite der Grenze ist, und wir haben da zahlreiche Anrufe unserer Landwirte auch, die sagen, sie möchten die gleichen Möglichkeiten haben wie die slowenischen und ungarischen Berufskollegen.“
Neue Regelung verursache Mehrkosten
Glyphosat werde in der Steiermark nicht konstant, sondern hauptsächlich als Notmaßnahme zum Schutz vor Ernteausfällen nach einem sehr milden Winter verwendet. Wenn Landwirte in diesen Fällen zu alternativen Pflanzenschutzmitteln und vor allem bei der Unkrautbekämpfung auch zu alternativen Techniken greifen müssen, rechne man mit deutlichen Mehrkosten, heißt es seitens der Landwirtschaftskammer.
„Summa summarum sehen wir, dass unsere Landwirte jedenfalls mit deutlichen Mehrkosten konfrontiert sind, dass sie bestimmte Arbeitsgänge mehrfach durchführen müssen, zusätzliche Überfahrten auf ihren Äckern haben, und dass es insgesamt ein deutlicher Mehraufwand für die Bauern ist, wenn sie diese Mittel nicht mehr haben“, so Mayer. Österreich ist in jedem Fall das erste EU-Land, in dem ab 1. Jänner 2020 ein flächendeckendes Glyphosat-Verbot gilt.