Landesgericht Graz, Akten
APA/Erwin Scheriau
APA/Erwin Scheriau
Gericht

„Staatenbund“-Prozess vor möglicher Neuauflage

Der große Grazer „Staatsverweigerer“-Prozess muss möglicherweise – zu einem guten Teil – wiederholt werden. Die Generalprokuratur empfiehlt die Aufhebung der Verurteilungen wegen staatsfeindlicher Verbindung und wegen Hochverrats.

14 Angehörige des „Staatenbunds“ waren in Graz von Oktober 2018 bis Ende Jänner 2019 vor einem Geschworenengericht gestanden – und wurden teils zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt: die „Präsidentin“ zu 14 Jahren Haft, ein Ex-Gendarm (der Stellvertreter der „Präsidentin“) zu zehn Jahren und die übrigen zu neun Monaten bis drei Jahren (teilweise bedingt).

Nötigung und Betrug zu bestätigen

Des Hochverrats für schuldig befunden wurden die „Präsidentin“ und ihr „Beschützer“ – sechs weitere Angeklagte wurden von diesem Vorwurf freigesprochen; aber alle 14 Beschuldigten wurden der Bildung einer staatsfeindlichen Verbindung für schuldig befunden. Dazu kamen noch in einigen Fällen Nötigung einer Regierung oder eines Regierungsmitglieds, Anstiftung zum Amtsmissbrauch und gewerbsmäßiger schwerer Betrug, alles auch in der Form des Versuchs – und diese Urteile sind aus Sicht der Generalprokuratur zu bestätigen.

Hochverrat infrage gestellt

Das gilt allerdings nicht für die Schuldsprüche (und dafür verhängte Strafen) wegen staatsfeindlicher Verbindung und Hochverrats, denn hier ist die Generalprokuratur der Ansicht, dass Fragestellungen an die Geschworenen nicht konkret genug waren – also wären alle Schuldsprüche und Strafaussprüche zu diesem Bereich aufzuheben.

Erstgericht ausdrücklich gelobt

Betroffen sind Schuldsprüche zu Straftatbeständen, „die bisher in der Praxis faktisch nicht anzuwenden waren“, merkte die Generalprokuratur in einer Aussendung am Dienstag an – und lobte ausdrücklich das Erstgericht: Das Verfahren sei „mit großer Umsicht geführt“ worden, obwohl die Fragestellungen „überaus umfangreich und komplex“ gewesen seien. Die Hauptverhandlung hatte drei Monate gedauert – und am Schluss hatten die Geschworenen rund 300 Fragen zu beantworten, über die sie mehr als 14 Stunden berieten.

OGH hat zu entscheiden

Zu entscheiden hat nun der Oberste Gerichtshof (OGH); er ist an das Croquis – darunter versteht man die gründliche Stellungnahme des Generalprokurators an den OGH – seiner Anklagebehörde nicht gebunden, folgt ihr aber in der Regel. Hält sich der OGH an diese Empfehlung, müsste ein guter Teil des aufwendigen Prozesses mit neuen Geschworenen wiederholt werden.