Schlüsselübergabe für eine Wohnung
APA/GEORG HOCHMUTH
APA/GEORG HOCHMUTH
Tourismus

AirBnB: Wirtschaftskammer für schärferes Vorgehen

Wer seine Wohnung privat über Onlineportale vermietet, muss dies in der Steiermark registrieren. Die Wirtschaftskammer fordert ein schärferes Vorgehen und eine einheitliche Lösung für ganz Österreich.

Auf Onlineplattformen wie booking.com oder AirBnB werden Apartments für den Städteurlaub angeboten – dabei handelt es sich um privat vermietete Wohnungen. In der Steiermark ist eine solche Vermietung seit zwei Jahren registrierungspflichtig: Um Wettbewerbsgleichheit zu schaffen, müssen Vermieter demnach 1,50 Euro pro Kopf und Nacht an die Gemeinde bezahlen – viele Vermieter halten sich aber nicht an diese Pflicht.

Zu wenige Kontrollen in der Steiermark

Auch in Salzburg wird nun gegen die illegale Vermietung von Privatunterkünften auf Onlineplattformen vorgegangen – mehr dazu in Salzburg beschließt Registrierungspflicht (salzburg.ORF.at). Wie viele der rund 4.000 steirischen Privatvermieter der Pflicht nachkommen, sei laut der Finanzabteilung des Landes schwer feststellbar.

Plattformen geben Daten nicht bekannt

Auch die Onlineplattformen selbst sind verpflichtet, Daten über Vermieter bekannt zu geben, ansonsten drohen Strafen von bis zu 20.000 Euro. „Da ist man im Bundesland Steiermark weit entfernt, dass man diese Vermietungsformen ausreichend kontrolliert, damit man dann auch zu diesen Nächtigungsabgaben, die abgeführt werden, kommt. Da sind wir in der Steiermark relativ lasch unterwegs“, resümiert Johann Spreitzhofer, Sprecher der Hotellerie in der Wirtschaftskammer.

Laut der Finanzabteilung des Landes habe es im Sommer Kontrollen gegeben. Derzeit seien rund 100 Strafverfahren anhängig, dennoch würden sich vier große Anbieter vehement weigern – nur eine einzige Plattform sei bisher bereit, Daten über Privatvermieter herauszugeben.

Einverständnis der Nachbarn notwendig

Die Wirtschaftskammer plädiert für bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen. Dabei wolle man nicht nur AirBnB und Co., sondern auch Vermieter selbst verstärkt zur Verantwortung ziehen, so Spreitzhofer: „Da hat man den kleinen Mann dann schon bei der Hand, und das wird natürlich dann für den jeweiligen Vermieter eine Situation, die er dann hinterfragen muss, ob er sich das leisten kann oder nicht.“

Derzeit müssen Privatvermieter mit Strafen von bis zu 5.000 Euro rechnen, wenn sie keine Nächtigungsabgabe zahlen – vorausgesetzt, sie werden dabei erwischt. In Salzburg muss der Vermieter außerdem nachweisen, den Standort als Hauptwohnsitz gemeldet zu haben, und wer in Mehrparteienhäusern eine Wohnung vermieten möchte, benötigt das Einverständnis der Nachbarn.