Max Zirngast
APA/AFP/IPEK YUKSEK
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Chronik

Justiz ermittelte gegen Zirngast

Mehrere österreichische Justizbehörden haben gegen den in der Türkei vor Gericht gestellten, aber freigesprochenen Aktivisten und freien Journalisten Max Zirngast ermittelt – das gab die Initiative „#freemaxzirngast“ bekannt.

Der Steirer Max Zirngast war gemeinsam mit mehreren türkischen Mitstreitern im September 2018 in der Türkei wegen Verdachts auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation festgenommen und vor Gericht gestellt worden. Am 11. September 2019 erfolgte der überraschende Freispruch aller Beteiligten vor einem Gericht in Ankara – mehr dazu in Max Zirngast freigesprochen (11.9.2019). Zwei Wochen später kehrte der 30-jährige Politikwissenschaftsstudent und freie Journalist nach Österreich zurück – mehr dazu in Max Zirngast ist wieder in Österreich (26.9.2019).

Initiative: „Eigeninitiative Terrorermittlungen“

Wie nun die Initiative „#freemaxzirngast“ bekanntgab, hätte Staatsanwaltschaft Graz und Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) „eigeninitiativ“ Terrorermittlungen gegen Zirngast eingeleitet – die Staatsanwaltschaft bestätigte die mittlerweile eingestellten Ermittlungen, verwies aber auf entsprechende gesetzliche Verpflichtungen für die Behörden.

„Handfester Skandal“

Zirngast habe von dem Verfahren in Österreich gegen ihn nicht gewusst und erst im Nachhinein, aufgrund einer Mitteilung der Behörden über dessen Einstellung, überhaupt davon Kenntnis erhalten, so „#freemaxzirngast“. Die Initiative – die sich auf die Akten beruft, in die Zirngast Mitte November Einsicht erhalten hatte – spricht von einem „handfesten Skandal“: So sei etwa völlig unbekannt, ob die kommunistische Organisation TKP/K, deren Mitglieder Zirngast und seine Mitstreiter laut türkischer Anklage gewesen sein sollen, überhaupt existiere – trotzdem hätten die österreichischen Behörden „spekulativ“ Verbindungen zwischen dieser und der existierenden Organisation TKP/ML hergestellt; die kommunistische TKP/ML sei außerdem nur in der Türkei verboten und gelte in Österreich nicht als Terrororganisation, betont „#freemaxzirngast“.

„Wie das BVT daher auf die Idee kommt, über eine ominöse Organisation, zu der ihr keine Informationen vorliegen, plötzlich zu behaupten, sie sei eine Abspaltung einer offensichtlich ganz anderen Organisation, auf die sich nicht einmal die türkischen Behörden in ihrer Anklage gegen Max Zirngast beziehen, entbehrt jedes Verständnisses“, heißt es in der Aussendung.

Zirngast kündigte nun rechtliche Schritte an: „Mein Anwalt hat gegen das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Graz Einspruch erhoben, und wir behalten uns weitere rechtliche Schritte vor. Es geht auch darum, behördliches Vorgehen dieser Art der Kritik auszusetzen, damit es in Zukunft gegen andere Menschen in ähnlicher Situation nicht mehr angewandt wird“, so Zirngast laut der Aussendung.

Staatsanwaltschaft: Vorwürfe „an Haaren herbeigezogen“

Hansjörg Bacher, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz, sagte, dass das österreichische Gesetz vorschreibt, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, sobald ein Österreicher im Ausland unter Verdacht steht, ein Verbrechen begangen zu haben. Das habe man daher gemacht und dann die entsprechenden Unterlagen aus der Türkei angefordert – diese seien aber nicht übermittelt worden.

„Der Freispruch hat das letztlich ohnehin überholt“, so Bacher. Danach seien auch in Österreich die Ermittlungen eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft Graz habe nie selbst den Verdacht gehabt, dass Max Zirngast an einer Terrororganisation beteiligt ist oder war – die Vorwürfe gegen die österreichischen Behörden seien daher „an den Haaren herbeigezogen“.