Martin Sellner
APA/GEORG HOCHMUTH
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Chronik

OLG: Hausdurchsuchungen bei Sellner rechtswidrig

Die Hausdurchsuchungen bei Identitären-Chef Martin Sellner waren laut einem Entscheid des zuständigen Oberlandesgerichts Graz rechtswidrig. Demnach sei der Verdacht gegen Sellner unzureichend gewesen.

Ausgangspunkt für die im März in Sellners Wohnung in Wien durchgeführte Hausdurchsuchung sowie weitere Durchsuchungen im Juni 2019 waren Geldspenden des Christchurch-Attentäters an den Identitären-Chef – mehr dazu in Hausdurchsuchungen bei Identitären (18.6.2019). Seit März ermittelt die Staatsanwaltschaft Graz gegen Sellner und weitere Personen wegen des Verdachts der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (Strafgesetzbuch §278b (2))

Gegen die Hausdurchsuchung legte Sellner Beschwerde ein und bekam nun gleich bei mehreren Punkten recht: So hätte beispielsweise auch eine Kontoeinsicht nicht durchgeführt werden dürfen, berichtete der „Kurier“; auch seien Konten des IBÖ-Chefs unrechtmäßig eingefroren worden. Um diese Amtshandlungen durchzuführen, hätte es laut OLG keinen ausreichenden Anfangsverdacht gegen Sellner gegeben.

Ermittlungen laufen weiter

Diese Ermittlungen wegen des Verdachts der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung sind derzeit noch anhängig, sagte der Sprecher der Grazer Staatsanwaltschaft, Hansjörg Bacher, am Sonntag. Der OLG-Entscheid könnte darauf aber Einfluss haben: „In die weiteren Ermittlungen werden jedenfalls die Überlegungen des OLG Graz einzubeziehen sein“, so der Sprecher.