Landesgericht Graz, Akten
APA/Erwin Scheriau
APA/Erwin Scheriau
Gericht

„Staatenbund“-Prozess vor Wiederholung

Der Grazer Prozess gegen 14 Mitglieder des „Staatenbund Österreich“ steht vor einer Wiederholung. Das Urteil gegen die sogenannten „Staatsverweigerer“ wurde teilweise aufgehoben, weil es unter anderem Unstimmigkeiten bei den Fragen an die Geschworenen gab, heißt es vom Obersten Gerichtshof.

14 Angehörige des „Staatenbunds“ waren in Graz von Oktober 2018 bis Ende Jänner 2019 vor einem Geschworenengericht gestanden – und wurden teils zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Seitens des Obersten Gerichtshofs hieß es am Montag, man warte noch die Zustellung des Bescheids ab. Allerdings wurde dem Grazer Straflandesgericht die Entscheidung zur Wiederholung bereits avisiert, bestätigte das Landesgericht am Montag.

Auch Strafen müssen neu bemessen werden

Das Urteil wurde teilweise aufgehoben, weil es Unstimmigkeiten bei den Fragen an die Geschworenen in den Punkten Hochverrat und staatsfeindliche Verbindung gegeben haben soll. Für die übrigen Anklagepunkte müssen die Strafen neu ausgemessen werden.

Einen Termin für die Prozesswiederholung gab es zunächst nicht. Derzeit ermittelt die Staatsanwaltschaft Graz gegen rund 230 weitere Mitglieder des „Staatenbundes Österreich“. Der neue Fall wurde von Krems nach Graz weitergeleitet. Es geht auch hier wieder um Drohbriefe und um Nötigungen gegen verschiedene Einrichtungen.

Hohe Haftstrafen im ersten Verfahren

Das Verfahren gegen die sogenannten „Staatsverweigerer“ hatte von 15. Oktober 2018 bis 25. Jänner 2019 gedauert. Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen mussten sich die Angeklagten unter anderem wegen Bestimmung zum Hochverrat und Teilnahme an einer staatsfeindlichen Verbindung verantworten.

Die Präsidentin des Vereins wurde zu 14 Jahren Haft verurteilt, ihr wurde auch noch Nötigung der Regierung und einzelner Regierungsmitglieder, Bestimmung zum Amtsmissbrauch und des schweren gewerbsmäßigen Betrugs angelastet. Ihr Stellvertreter, ein Ex-Gendarmeriebeamter, bekam zehn Jahre Haft, die restlichen Angeklagten wurden zu Strafen zwischen neun Monaten und drei Jahren verurteilt.

Neuerlich wegen Hochverrats und Betrugs vor Gericht

Das Verbrechen der versuchten Bestimmung zum Hochverrat lag laut Staatsanwaltschaft deshalb vor, weil einige der Angeklagten mehrmals versucht haben, Mitglieder des Bundesheeres zu „Verhaftungen“ auf der Grundlage von selbst ausgestellten Haftbefehlen zu bewegen. Ziel sei es gewesen, eine „militärische Übergangsregierung“ zu bilden und dabei alle „Schlüsselpositionen“ zu besetzen, wobei es mangels Mitwirkung der betreffenden Führungsoffiziere des Bundesheeres sowie dessen Generalstabschefs beim Versuch blieb.

Die 2015 erfolgte Gründung des „Staatenbund Österreich“ wird als Verbrechen der staatsfeindlichen Verbindungen gewertet. Außerdem wurde Mitgliedern der Regierung, von Behörden und Banken mit Haftstrafen oder Schadenersatzforderungen gedroht. Auch die Eintragung in ein internationales Schuldenregister wurde angedroht. Weiters wird es im neuerlichen Verfahren wieder um den Vorwurf des teilweise schweren und gewerbsmäßigen Betruges gehen.